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Windmühle

Gegenwind Nwb.

1. Schreiben an die Gemeinde vom 05. März 2001

An
Herrn
Gemeindedirektor
Arpad Bogya,
an den Vorsitzenden
des Planungs- und Bauausschusses
Herrn
Friedrich Redeke
sowie die Mitglieder des Planungs- und Bauuasschusses

Sehr geehrter Bogya, sehr geehrter Herr Redeke, sehr geehrte Damen und Herren,

wie und, den Unterzeichnenden, bekannt geworden ist, plant die Firma Windwärts auf der im Flächennutzungsplan der Gemeinde Isernhagen dargestellten Vorrangfläche für Windenergienutzung die Erreichtung von bis zu 4 Windenergieanlagen mit einer Leistung von je 1,5 MW. Eine erste Zeichnung liegt vor und ist diesem Schreiben beigefügt

Nun ist bekannt, daß von solchen Windenergieanlagen Belästigungen und Störungen ausgehen, die in angrenzenden Gebieten unzumutbar sein können.

  1. Der Betrieb einer Windenergieanlage verursacht Lärm, der je nach Windgeschwindigkeit und Drehzahl des Rotors mehr oder weniger deutlich wahrnehmbar ist. Mit zunehmender Windgeschwindigkeit nehmen die Geräusche aber zu. Um die zulässigen Schallimmissionsgrenzwerte, festgelegt durch die TA-Lärm, nicht zu überschreiten, sind bestimmte Mindestabstände zu anderen Nutzungen einzuhalten. Es ist hierbei fraglich, ob der Abstand, den die Fa. Windwärts gewählt hat, mit den neueren Erkenntnissen zum Geräuschverhalten von Windenergieanlagen vereinbar ist. Bei Anlagen von 1,5 MW liegt der Immissionspegel zwischen 103 und 105 dB(A). Zudem können bei höheren Windgeschwindigkeiten drastische, in den Herstelleramgaben nicht berücksichtigte, Einzeltöne auftreten, die bei der Lärmbewertung mit zu berücksichtigen sind.
    Daher sind wir zu der Ansicht gelangt, daß die sichere Einhaltung des Schallimmissionsgrenzwertes von 35 dB(A) nachts für ein reines Wohngebiet, wie es die Gartenstadt Lohne darstellt, bei Anlagen mit einer Leistung ab 500 kW (geplant sind hier sogar je 1.500 kW = 1,5 MW), und einer Immissionsquellenhöhe von 65 m, einen Abstand zur Bebauung von 950 m erfordert. Dieser Abstand gewährleistet, daß Konflikte ausgeschlossen sind. Wir fordern, daß bei dem zu erwartenden Baugenehmigungsverfahren diese Abstände berücksichtigt werden.
  2. Insbesondere an sonnigen Tagen wird es bei Betrieb von Windenergieanlagen durch die Drehung der Rotorblätter zu periodischem Schattenwurf kommen, der bei zu geringen Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung zu Belästigungen von Anwohnern führen kann. Der Komunalverband Großraum Hannover (KGH) hat in seiner Veröffentlichung "Windenergie in der Region Hannover" eben wegen dieses Schattenwurfs bei Windenergieanlagen, die 100 m hoch sind, einen Abstand zur Bebauung von 750 m in südöstlicher wie südwestlicher Richtung empfohlen (s. 17). Bei Beachtung dieser Abstände kann eine Belästigung ausgeschlossen werden.
    Da die geplanten Windenergieanlagen südöstlich von Neuwarmbüchen liegen, trifft der Schlagschatten Neuwarmbüchen im südöstlichen Bereich.
    Wir schließen uns deshalb den Empfehlungen des KGH an und fordern die Einhaltung eines Abstandes von 750 m zum Dorfgebiet Neuwarmbüchens.

Es ist weiter festzuhalten, daß eine Darstellung der Vorrangfläche für Windenergie im Flächennutzungsplan, die schon in 375 m zum Dorfgebiet bzw. 575 m zum reinen Wohngebiet der Gartenstadt Lohne beginnt, nicht geeignet ist, Konflikte auszuschließen. Sie ruft geradezu Konflikte hervor, da auch bis zur Grenze des Vorranggebietes der Bau von Windenergieanlagen zugelassen ist. Es ist daher anzunehmen, daß der Notwendigkeit einer ausreichenden Gebietsgröße (der Kommunalverband Großraum Hannover empfiehlt 39 ha, hier handelt es sich um 23 ha) Rechnung getragen wurde unter Inkaufnahme von Konflikten. Wir sind der Meinung, daß bei Einhaltung der von uns geforderten Abstände, Windenergieanlagen sinnvoll sind und als Ergänzung zur konventionellen Stromerzeugung genutzt werden sollten. Bei Beachtung der empfohlenen Abstände, mindestens 950 m von der Gartenstadt Lohne und 750 m von Neuwarmbüchen, hoffen wir, daß eine Belästing weitgehend vermieden wird.

Wir bitten, im zu erwartenden Baugenehmigungsverfahren informiert und beteiligt zu werden.

Isernhagen, den 5. März 2001

gez. Karin Ostermeyer, Höfestr. 14 A, 30916 Isernhagen
und weitere 6 Gründungsmitglieder "Gegenwind Neuwarmbüchen e.V."

Ein Antwortschreiben liegt nicht vor.


© 2001 - 2004 Copyright by Heidemarie Müller, letzte Änderung 05.03.2001