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Windmühle

Gegenwind Nwb.

Schreiben des Vereins Gegenwind an die Gemeinde vom 03.09.2001

Verein Gegenwind Neuwarmbüchen e.V.
als 1. Vorsitzende
Frau Karin Ostermeyer
Höfestraße 14 a
30916 Isernhagen

An Herrn Gemeindedirektor Arpad Bogya,
an den Vorsitzenden des Planungs- und
Bauausschusses Herrn Friedrich Redeke
sowie die Mitglieder des Planungs- und
Bauausschusses

Datum, 03.09.2001

Windindustrieanlagen in Isernhagen

Sehr geehrter Herr Bogya,
sehr geehrter Herr Redeke,
sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit der möglichen Errichtung von Windindustrieanlagen zwischen Neuwarmbüchen und der Gartenstadt Lohne möchten wir zum Anlaß nehmen, Ihnen zunächst unseren Verein "Gegenwind Neuwarmbüchen e.V." vorzustellen. Der Verein hat sich gegründet mit den Zielen

  • die Windindustrieanlagen an dem geplanten Standort südöstlich von Neuwarmbüchen zu verhindern,
  • die Gesundheit der Menschen als höchstes Gut zu schützen und einen gleichwertigen Gegenpart zu den ausschließlich wirtschaftlichen Interessen potentieller Investoren zu schaffen,
  • die Landschaft südöstlich Neuwarmbüchens im ursprünglichen Zustand zu erhalten und
  • vor diesem Hintergrund den politischen Entscheidungsträgern sowie potentiellen und tatsächlichen Investoren beratend zur Seite zu stehen, damit diese Aspekte bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen angemessen berücksichtigt werden.
Im Sinne der Verwirklichung unserer Vereinsziele sehen wir uns veranlasst, Sie bereits jetzt aufzufordern, den aus unserer Sicht einzig gebotenen Schritt zu tun und den Beschluß zur Aufstellung eines

Bebauungsplans

für das gesamte Gebiet zu fassen, verbunden mit dem Beschluß einer

Veränderungssperre

gemäß § 14 BauGB.

Wir nehmen Bezug auf das Ihnen zugeleitete Schreiben vom 5. März 2001 und begründen unser Anliegen wie folgt:

Die tatsächliche und rechtliche Situation bezüglich der möglichen Errichtung der Windindustrieanlagen im genannten Gebiet muss in hohem Maße als unsicher bezeichnet werden, sowohl für die potentiellen Betreiber als auch für die betroffenen Bürger. Die Gemeinde Isernhagen hat auf diese Unsicherheit zunächst durch die Auswisung einer Konzentrationszone zur Windindustrienutzung in einem Flächennutzungsplan reagiert. Konkrete Festsetzungen enthält der F-Plan leider nicht. Die Prüfung der notwendig einzuhaltenden Mindestabstände soll vielmehr gemäß dem Erläuterungsbericht einer Einzelfallprüfung überlassen werden. Die Geeignetheit der Fläche Neuwarmbüchen wurde zudem bei Aufstellung des F-Plans lediglich im Rahmen einer Vorstudie geprüft. Die Kurzcharakteristik geht dabei von ca. 5 Anlagen mit einer Leistung von 500 kW aus; Einspeisungsmöglichkeiten der erzeugten Energie seien zur Zeit allerdings nur bis maximal 1,5 Megawatt (maximal drei Anlagen von 500 kW) möglich.

Über diese Aussagen hinaus existieren unserer Kenntnis nach keine weiteren Untersuchungen, um die tatsächliche Geeignetheit der Fläche zur Windenergienutzung unter Berücksichtigung aller notwendig zu beurteilenden Aspekte des gemeindlichen Zusammenlebens darzustellen. Diese Untersuchungen sind auch nicht im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für das gesamte Gebiet vorgelegt worden. Die seinerzeit gefertigten Studien, die auch den Aspekt der Landschaftsästhetik in die Begutachtung mit einbezogen, haben den Standort Neuwarmbüchen eindeutig nicht zu den empfohlenen Standorten hinzugerechnet. Der entsprechende Anhang 5 der Studie des Instituts für Umweltmessung und Planung, Hannover, vom Oktober 1997 ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

Allein der programmatische Charakter eines F-Plans kann den Anforderungen, die vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklung im Gemeindegebiet an eine Bauleitplanung gestellt werden, nicht gerecht werden. Die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gebietet es vielmehr gerade wegen der Vielzahl der geplanten Anlagen und der unmittelbaren Nähe zu einem reinen Wohngebiet, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Nur durch die Aufstellung eines B-Planes kann die Gemeinde Isernhagen ihre Planungshoheit tatsächlich absichern. Im Rahmen der Aufstellung kann die Gemeinde dem Gebot der planerischen Konfliktbewältigung nachkommen und läuft wegen der umfassenden Klärung der Sachlage nicht Gefahr, wesentliche Problemfelder auszuklammern. Eine planerische Zurückhaltung, wie sie als Maxime für die Erstellung eines F-Planes geboten ist, erscheint aufgrund der Brisans der derzeitigen Situation in keiner Weise sinnvoll. Bei der Vielzahl der sich bereits deutlich abzeichnenden Interessenkonflikte zwischen den Betreibern und den betroffenen Bürgern ist es nur sehr schwer vorstellbar (und sicherlich verwaltungsökonomisch auch nicht sinnvoll), dass die Vielfältigkeit der Fragen in einem späteren Genehmigungsverfahren aufgrund behördlicher Gestaltungsspielräume besser und gerechter gelöst werden können, als durch einheitliche Festsetzungen in einem B-Plan.

Beispielsweise ermöglicht es die ausgewiesene Konzentrationsfläche den Investoren, Anlagen in Abständen von bereits 375 Metern zur vorhandenen Bebauung zu realisieren. Die Abstandsempfehlungen des Kommunalverbandes Großraum Hannover (Region Hannover), denen die Gemeinde laut Sachstandsbericht der Verwaltung in der Sitzung des Ortsrates Neuwarmbüchen vom 29. August 2001 folgen will, sehen hier Mindestabstände von 750 Meter vor. Wenn die Gemeinde im Sinne ihrer Vor- und Fürsorgepflicht für die Bürger eine Umsetzung dieser Abstandsvorschriften sowie der im Genehmigungsverfahren notwendig zu beachtenden Einzelaspekte wie Schall, Schattenschlag und Umweltverträglichkeit etc. effektiv gewährleisten will, kann sie dies nicht lediglich über die Erteilung bzw. Versagung gemeindlichen Einvernehmens. Entsprechende Festsetzungen, die die Gesundheitsbeeinträchtigung der Bürger verhindern können und die Aspekte Umweltverträglichkeit und Landschaftsästhetik mit berücksichtigen, erfordern vielmehr einen B-Plan.

Die Aufstellung eines B-Plans bietet zudem die einzige Möglichkeit für die Gemeinde Isernhagen, im Interesse aller Beteiligten eine rechtlich nachprüfbare Beplanung durchzuführen.

Aus rechtlicher Sicht bestehen gegen einen sofortigen Beschluß über die Aufstellung eines B-Planes keine Bedenken. Erst durch den Erlass einer Veränderungssperre bleibt die notwendige Zeit, um sich auf kommunaler Ebene intensiv mit den vorgebrachten Bürgerbedenken auseinder zu setzen.

Im Geltungsbereich eines B-Planes sollte aus Sicht der Mitglieder unseres Vereines sowie der weiteren Unterzeichner gelten:

  • Die Nutzung des Gebietes für Windenergie wird sorgfältig begutachtet. Ein entsprechendes Gutachten wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
  • Es dürfen nur solche Windindustrieanlagen errichtet werden, die als Einzelanlagen oder gemeinsam mit gleichartigen Anlagen nicht stören. Wird ein bestimmtes Störpotential voraussichtlich überschritten, sind einzelne oder mehrere Anlagen nicht zu genehmigen. Um die vorhandenen und zukünftigen Bewohner der angrenzenden Gebiete zu schützen, sind die fremdartigen und gebietsuntypischen
  • (Lärm-)Imissionen auf die Immissionsgrenze 35 dB(A) nachts zu beschränken. Dies trägt dem Gedanken Rechnung, dass eine rein physikalische Bewertung des Lärms, der von Windkraftanlagen ausgeht, den tatsächlichen Auswirkungen auf den Menschen nicht gerecht wird.
  • Als absolute Obergrenze für die Höhe der Windindustrieanlagen wird bis zur Rotorspitze 100 Meter festgesetzt, schon allein deswegen, weil darüberhinaus eine Nachtbefeuerung erfolgen muß.
  • Aufgrund des Entwicklungsgebotes werden die Vorgaben des F-Planes übernommen, d.h. die Gesamtleistung des Gebietes, das im übrigen nur 23 ha groß ist, wird insgesamt auf höchstens 1,5 Megawatt (Nennleistung der Anlagen) beschränkt.
  • Es werden Mindestabstände zu allen bewohnten Gebäuden von 750 Meter festgelegt. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob nicht größere Abstände notwendig sind, da insbesondere zur Gartenstadt Lohne die Immissionsgrenze von 35 dB(A) nachts nur bei einer Entfernung von rund 950 Metern einzuhalten sein wird.
  • Es wird nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine standortbezogene Vorprüfung) durchgeführt. Besonders werden die Aspekte der Landschaftsästhetik und des Landschaftsbildes, die Immissionsbeeinträchtigungen und die Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Windindustriegebietes auf das Sozialgefüge des dann von Industrieanlagen geprägten Raumes begutachtet. Die Auswirkungen auf die Grundstückswerte der benachbarten Gebäude sind ebenfalls dargestellt.

    Die vorzulegenden Gutachten werden von akkredierten und unabhängigen Gutachtern vorgelegt und entsprechend des jeweils neusten technischen und juristischen Erkenntnisstandes.

Um der Gefahr der vorzeitigen Bescheidungspflicht von Bauvoranfragen und Bauanträgen entgegenzuwirken, muss in jedem Fall gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre aufgestellt werden. Nur so können Genehmigungen für Anlagen, die nach Aufstellung des Bebauungsplanes nicht mehr zulässig werden, verhindert werden.

Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens wird den aufmerksam und im Sinne aller Bürger handelnden Gemeindevertretern und Gemeinden nahezu regelmäßig mit dem Schlagwort "Verhinderungsplanung" begegnet. Dass es dabei sehr wohl den ureigensten und verfassungsrechtlich abgesicherten Rechten der Kommune entspricht, die städtebauliche Entwicklung und Planung selbst und unbeeinflusst von Interessen der Windkraftbetreiber und der Windindustrie aufzugreifen, soll hier noch mal betont werden. Sofern die im Rahmen einer Bauleitplanung gebotene sorgfältige Prüfung eines Für und Wider erfolgt, kann von einer "Verhinderungsplanung" auch dann nicht die Rede sein, wenn ein Bebauungsplan letztlich faktisch dazu führt, Anlagen in den heutigen Dimensionen, d.h. bis zu 140 Meter Gesamthöhe, nicht errichten zu können.

Die (finanziellen) Interessen einiger Weniger dürfen ohne die gebotene Rücksicht auf die Bürger der Gemeinde Isernhagen nicht Ausschlag dafür sein, dass die Gemeinde Isernhagen einen großen Teil ihrer Attraktivität für Bürger und Besucher verliert!

Bitte setzen Sie sich kurzfristig mit uns in Verbindung. Umfangreiches Informationsmaterial steht zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Weitere 12 Unterschriften


© 2001 - 2004 Copyright by Heidemarie Müller, letzte Änderung 03.09.2001