Home
Fakten
Infos
Links
Gästebuch
Kontakt
Windmühle

Gegenwind Nwb.

Windkraft bald am Ende?

Selbst die sonst eher dem nichtkonservativen Lager nahestehende HAZ (vorsichtig formuliert) warnt inzwischen in ihrer Ausgabe vom 06. Mai 2002 (Wirtschaftsteil) vor Risiken bei Investitionen in Windkraftanlagen.

Risiken der Windkraft

Ohne konkret zu werden, warnt die HAZ im Wirtschaftsteil ihrer Ausgabe vom 06. Mai 2002 vor zu großer Euphorie bei Investionen in Windkraftanlagen. Lukrative, d.h. windreiche Standorte stünden in Deutschland nicht mehr zur Verfügung und die Planungen von Offshore-Anlagen vor der Küste auf See seien mit hohen technischen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Die HAZ beruft sich dabei auf eine Studie der Nord/LB.

Hintergrund sind offensichtlich nicht unberechtigte Befürchtungen, daß der nach der Wahl im September erwartete erneute Umschwung der Wirtschafts- und Energiepolitik zur Einschränkung der Subvention der Windenergie führen wird. Selbst bei einem Fortbestand von Rot/Grün wäre man dann gezwungen, diese Subventionen zurückzufahren, um das Wirtschaftsdefizit in Deutschland in Grenzen halten zu können. Die Hinweise richten sich eindeutig an die Windkraftindustrie, um dieser deutlich zu machen, ihr Engagement im Ausland zu forcieren, wenn sie denn überleben will. Die Aquisitionen im Ausland lassen derzeit sehr zu wünschen übrig.

Die Windkraftlobby ist daraufhin zu sehr agressiven Verhaltensweisen bei der Requirierung von Standorten in Deutschland übergegangen, wie von Bürgerinitiativen in ganz Deutschland berichtet wird. Eine nachlassende Investionsneigung oder gar ein Abspringen von Investoren würde die kapitalschwache, wenn nicht gar kapitallose deutsche Windindustrie am Lebensnerv treffen, zumal sie sich starker Konkurrenz aus Dänemark ausgesetzt sieht. Die dänische Windindustrie steht nach Einstellung der dortigen Subventionen nämlich vor dem gleichen Dilemma.
So nicht!

Widerstand gegen Windkraft auch bei Parteien

Überall formiert sich zunehmender Widerstand, wie beispielsweise dieser Resolution zu entnehmen, die zudem sachlich fundiert ist:

Beschluss der FDP
zur Abschaffung der Einspeisevergütung für Windstrom und Abschaffung des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) auf dem Bezirksparteitag am 23. Mai 2002 in Lüneburg

  1. Die FDP-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Einspeisevergütung für Windstrom gem. EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in der gegenwärtigen Form schnellstmöglich gestrichen wird.
  2. Die FDP-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Privilegierung von Windkraftanlagen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB schnellstens gestrichen wird.
Begründung:
Der FDP-Bezirksverband Lüneburg tritt dafür ein, Mittel für Forschung, Entwicklung und Erprobung ökonomisch und ökologisch sinnvoller und vernünftiger Energiequellen bereitzustellen und die entsprechenden bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die derzeitige Förderung der Windenergie wird durch den FDP-Bezirksverband Lüneburg jedoch abgelehnt, da Windkraftanlagen nicht die Energieprobleme lösen, ohne Wirkung auf das Klima bleiben, dagegen das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen und ökonomisch nicht vertretbar sind.
  1. Der Bundestag hat mit dem EEG die Stromwirtschaft verpflichtet, je eingespeiste Kilowattstunde Windstrom 9,1 Cent an die Windkraftbetreiber zu zahlen. Ziel des Bundesgesetzgebers ist die Ressourcenschonung und der Klimaschutz. Ressourcen aber, also Kohle, Öl und Plutonium spart Windkrafteinspeisung nicht. Sie ist ausschließlich von meteorologischen Faktoren abhängig und damit nicht gezielt einsetzbar. Die konventionellen Kraftwerke müssen im Parallelbetrieb eine Reserveleistung vorhalten. In der Praxis halten die betroffenen Versorgungsunternehmen in Kohlekraftwerken eine Dampfreserve bereit. Das bedeutet, dass Kohle für die Erzeugung von Dampf verbraucht wird, der nicht ständig, sondern nur sporadisch zum Ausgleich der schwankenden Einspeisungen aus Windkraft zur Stromerzeugung eingesetzt wird. Hinzu kommt, dass z. B. Kohlekraftwerke bei Einspeisung von Windstrom ihre eigene Leistung nicht voll ausfahren können und hierdurch ihr spezifischer Kohleverbrauch steigt. Der ökologische Vorteil der emissionslosen Stromerzeugung aus Windkraft wird somit durch den zusätzlichen Kohleverbrauch kompensiert. Das bedeutet wiederum auch, dass diesem Kohleverbrauch eine entsprechend erhöhte CO2-Abgabe korrespondiert, so dass auch das zweite Ziel des Gesetzes, der Klimaschutz, wegen der nicht erreichbaren CO2-Änderung verfehlt wird.
  2. Weiterhin muss in einer Hightech-Gesellschaft mit äußerst empfindlichen technischen Geräten ein qualitativ hochwertiger Strom erzeugt werden. Die Qualität des Stromes wird von der 50-Hz-Frequenz und der jeweils erforderlichen Spannung bestimmt. In unserem europäischen Verbundnetz sorgt ein abgestimmtes und stets einsatzbereites System von Grund-, Mittel- und Spitzenlastkraftwerken dafür, dass die Frequenz stets konstant ist. Ein hoher Anteil von Windstrom führte wegen der erheblichen Schwankungen bei der Stromproduktion zu einer erheblichen Störung der notwendigen Konstanthaltung von Frequenz und Spannung. Dementsprechend kann Windkraftenergie kein konventionelles Kraftwerk ersetzen, weil
    • sie nur für 1500-2000 der insgesamt 8760 Jahresstunden zur Verfügung steht,
    • nicht entsprechend den Anforderungen der Stromverbraucher eingesetzt werden kann,
    • die notwendige Qualität des Stromes für unser hochtechnisiertes Land durch einen hohen Anteil von Windstrom leiden würde.
  3. Der Ausbau von Windkraftanlagen ist auch aus ökonomischer Sicht nicht zu vertreten. Die Auslastung der Windkrafträder beträgt aufgrund vieler Stillstandszeiten nur 17-22 Prozent der von den Betreibern angegebenen Nennleistungen. Der konventionell erzeugte Strom kostet normal zwischen 2,5 und 5,5 Eurocent; der gesetzlich vorgeschriebene Preis von 9,1 Eurocent für Windkraftstrom ist weder marktgerecht noch angemessen. Nach Angaben des Landschaftsschutzbundes Deutschland liegt der Gesamtaufwand für die Windtechnologie für die Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahre 2010 bei mehr als 46 Mrd. EURO, wobei sich der Betrag in rund 28 Mrd. EURO Einspeisevergütungen, die die Stromverbraucher aufbringen, und in 18 Mrd. EURO Baukosten aufteilt, die im Wesentlichen aus Förderprogrammen und Sonderabschreibungen finanziert werden. Diese Beträge müssen von denen erwirtschaftet werden, die über hohe Steuern und Strompreise die satten Renditen der Hersteller und Betreiber bezahlen müssen. Schließlich haben die Verantwortlichen auch im bisherigen Windstrom-Paradies Dänemark erkannt, dass Windenergie auf Dauer zu teuer ist, und haben daher zum 01.01.2001 den garantierten Einspeisepreis von 7,7 Eurocent auf 5,1 Eurocent reduziert.

    Die Masse der deutschen Verbraucher, vom Privatabnehmer bis zum Großunternehmer, muss bei der jetzigen Regelung Verzicht leisten. Verzicht bedeutet für die Privaten eine Einschränkung beim Verbrauchen, beim Unternehmen weniger Investitionen. Beides aber kostet Arbeitsplätze. Ein weiterer Faktor ist hierbei, dass ausländische Investoren den Produktionsstandort Deutschland trotz bester technischer Voraussetzungen auch wegen der hohen Strompreise meiden.
  4. Hinzu kommen neben einem erheblichen Landschaftsverzehr die optischen und akustischen Probleme der Windkraft. Der Schattenwurf der Rotoren und die Geräuschbelästigung stören benachbarte Wohngebiete und führen zur gesundheitlichen Beeinträchtigung der Anwohner. Daneben müssen die Anwohner bei Immobilien in der Nachbarschaft von Windkraftanlagen Wertverluste in einer Größenordnung von bis zu 50 Prozent verzeichnen. Die "Verspargelung" der Landschaft durch die Windenergieanlagen stellt einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild und damit eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Lebensraumes der betroffenen Anwohner dar. Die tatsächlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind noch nicht absehbar.
    Die Windräder bewirken lediglich eine Landschaftszerstörung zur Bereicherung einiger auf Kosten aller, ohne gegenüber - wirtschaftlichen - anderen Lösungen ökologische Vorteile zu bringen.
  5. In diesem Zusammenhang ist auch die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB, nach der Windkraftanlagen an nahezu jedem beliebigen Ort im ansonsten überdurchschnittlich geschützten Außenbereich errichtet werden können, nicht zu vertreten, solange die Gemeinden keine Vorrangstandorte ausgewiesen haben.

Auch Presse zunehmend kritischer gegenüber Windkraft

Die HAZ berichtete am 18.05.2002 über die Existenzvernichtung einer Anwohnerin durch Windkraft (Abschrift unten). Derartige Artikel waren vor einiger Zeit undenkbar. Hat man etwa festgestellt, daß das Publikum langsam die Schnauze voll hat von "Öko" und "Alternativ"?

Windkraftgegner wittern krumme Geschäfte

Machen Unternehmen Kommunen mit Geld gefügig, damit sie die Erlaubnis für die Errichtung eines Windparks bekommen?

Hannover. Petra Kraft sieht ihren Lebenstraum zerplatzen. „Wenn hier ein Windpark gebaut wird, muss ich aufgeben”, sagt die Psychologiestudentin, die sich in Kirchdorf-Bahrenborstel im Kreis Diepholz einen Ferien-Reiterhof aufgebaut hat. „Die Gäste kommen, weil in dieser schönen Moor- und Heidelandschaft absolute Ruhe herrscht. Das ist vorbei, wenn sich riesige Rotoren in der Nachbarschaft drehen.” Petra Kraft hat eine Bürgerinitiative gegen die Windenergiepläne gegründet. Dennoch glaubt sie, dass sich die Betreiber durchsetzen werden. Für viele Landwirte sei die Verpachtung ihrer Felder eine lukrative Einnahmequelle. Was die Studentin aber besonders aufregt: Nicht nur die Landwirte würden mit Geld gelockt, sagt sie. „Die Betreiber versuchen auch die Kommunen mit Geld zu beeinflussen.” Glaubt man den Windkraftgegnern, sind Geldgaben an Gemeinden seit Jahren üblich. Weil die Flächen für die Rotoren im Binnenland langsam knapp würden, sei unter den Planern ein Gerangel um die besten Standorte ausgebrochen, sagt Martin Knoop, Sprecher einer Bürgerinitiative in Kranenburg bei Stade. Diese Gemeinde werde in diesen Tagen einen Bebauungsplan für sechs Windräder mit einer Leistung von jeweils 1,5 Megawatt verabschieden. Schon im Erschließungsvertrag habe der Betreiber, die Germania Windpark GmbH, mit der Kommune vereinbart, rund 255000 Mark für „allgemeine Beeinträchtigungen” zu zahlen. Außerdem soll die Gemeinde jährlich pro Anlage 2500 Euro bekommen. „Da soll doch politischer Wille beeinflusst werden.” Eine Anwohnerin will gegen die Baugenehmigung klagen. Außerdem hatten die Windparkgegner eine Petition im Landtag eingereicht. Von der Antwort, die am 23. April einging, sind sie enttäuscht. Die Übernahme von Kosten für den Wegebau oder Ausgleichsprojekte im Naturschutz sei zulässig, heißt es aus dem Landtag. Windkraftgegner betonen, Kranenburg sei kein Einzelfall. Für den Windpark Utgast (47 Windräder) bei Holtgast (Kreis Wittmund) wollte die Germania Windpark GmbH 1996 rund eine halbe Million Mark (250000 Euro) in die Gemeindekasse zahlen. Im Gegenzug sicherte die Kommune zu, alles zu tun, damit die Rotoren genehmigt werden. Die Bezirksregierung Weser-Ems erklärte diese Vereinbarung für rechtswidrig. Die Gemeinde dürfe eine Genehmigung nicht an Zahlungen eines Interessenten binden. Zu freiwilligen Leistungen eines Investors brauche eine Kommune jedoch nicht Nein zu sagen. Auch in Bahrenborstel soll es Geldangebote gegeben haben. Das Unternehmen Westwind habe der Gemeinde jährlich 5000 Euro pro Windkraftanlage geboten, der Gemeinderat habe abgelehnt, berichtet Anwohnerin Petra Kraft. Westwind-Geschäftsführer Gerard Meindertsma bestreitet dies. Westwind vereinbare in Nutzungsverträgen, dass ein Windpark Gewerbesteuern in die Kasse bringt. „Das Argument, wir wollten Kommunen bestechen, wird gestreut, um uns in Verruf zu bringen”, sagt Meindertsma. Auch die Firma Windwärts in Hannover will sich die Akzeptanz nicht erkaufen. „Das ist nicht unser Weg.” Die Bürgerwindparks”, an denen sich Anwohner beteiligen können, würden gut angenommen, berichtet Sprecherin Inna Eberz. „Man schaut mit ganz anderen Augen auf ein Windrad, wenn jede Umdrehung Geld in die eigene Kasse bringt.” Die Kommunen sind verunsichert. Die Investoren stehen Schlange, doch viele Bürger rebellieren gegen die „Verspargelung” der Landschaft. Es gebe kein Bauvorhaben mehr, gegen das nicht Widerspruch eingelegt oder geklagt werde, berichtet Holger Schwenzer, Leiter des Fachdienstes Bauordnung in der Kreisverwaltung Diepholz. Um dennoch möglichst reibungslos zur Genehmigung zu kommen, träten einige Planer mit unsauberen Angeboten auf. „Die Kommunen müssen darauf achten, dass die Grenze zur Bestechung nicht überschritten wird.” Dies sei stets der Fall, wenn neben den im Baugesetzbuch festgelegten Leistungen zusätzlich Zahlungen vereinbart würden. Das Baugesetz schreibe Ausgleichszahlungen für Wegebau oder Kabeltrassen vor, betont der Grünen-Abgeordnete Enno Hagenah. „Es ist Stimmungsmache, wenn Windkraftgegner das als Korruption anprangern.” Als Mitglied im Landtagsausschuss für Städtebau und Wohnungswesen habe er in den vergangenen zwei Jahren viele Beschwerden überprüft. „In keinem Fall war eine Windpark-Genehmigung strittig.”
Dem bleibt hinzuzufügen, daß auch das Landwirteblatt "Land & Forst" in seiner Ausgabe 21 vom 24.05.2002 die Landwirte deutlich davor warnt, blauäugig den Versprechungen der Windkraftlobby zu vertrauen. Es wird empfohlen, die angebotenen Verträge genauestens überprüfen zu lassen und keinesfalls mit dem Erstbesten abzuschließen, sondern die unter Druck stehenden Windfirmen gegeneinander auszuspielen. Nur so könne sich der Landwirt davor schützen, nicht allzu arg übervorteilt zu werden.


Bildmanipulation

© 2001 - 2004 Copyright by Heidemarie Müller, letzte Änderung 29.05.2001