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Der Widerstand formiert sich oder Parteien entdecken zum Wahlkampf den Bürger
Viele, viele Emails kursieren z.Zt. zum Thema. Hier einige Auszüge:
Liebe Frau Hanna Thiele in Ronnenberg-Empelde,
ich sehe nach einem Regierungswechsel nach dem 22.9.2002 die Dinge durchaus positiv in unserem Sinne. Das Interview mit Herrn MdB (CDU) Peter Rauen in dem Sprachrohr der Windbranche "Neue Energie" bewerte ich nicht so hoch. Auch nicht, daß die Windkraftbranche publiziert, sie habe nach einem Regierungswechsel keine Sorgen.
Mit meiner folgendem Mitteilung vom 18. Mai 2002 habe ich den Antrag des Herrn MdB Wolfgang Freiherr Professor von Stetten positiv bewertet. Die FDP wird aufgrund des Beschlusses im Bundesparteitag (so auch Landesparteitag Rheinland-Pfalz) die Abschaffung des Zwangskartells EEG zum Wahlkampfthema machen und bei einer Regierungsbeteilung dies noch in diesem Jahr abschaffen. Voraussetzung ist NUR, daß der Regierungswechsel gelingt. Dies zu unterstützen erlaube ich mir anzuregen.
Die im Sande verlaufene Initiative Ihres Landesrechnungshofes empfehle ich Herrn Professor von Arnim in Speyer mitzuteilen. Er kooperiert u. a. mit dem Bund der Steuerzahler.
Mit freundlichen Grüßen Dieter Krämer 10. 6. 2002
Mitteilung von Dieter Krämer am 18. Mai 2002:
Die Gesetzesinitiative des MdB von Stetten (CDU) streicht im § 35 Absatz 3, Satz 3 ff , Baugesetzbuch die Worte "in der Regel" in Bezug auf die nach wie vor privilegierte Entwicklung und Nutzung von Windkraftanlagen. Demnach stehen öffentliche Belange "auch dann", das heißt AUSNAHMSLOS, entgegen, wenn "durch Darstellung im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung und Landesplanung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist".
Dem bisherigen Unterlaufen der Ausschlußwirkung ist damit ein Ende gesetzt.
Die Aussetzungsmöglichkeit für Baugenehmigungen nach § 245 b Baugesetzbuch wird vom 31. Dezember 1998 auf den 31. Dezember 2003 verlegt. Somit kann "auf Antrag der Gemeinde" diese ALLE Bauanträge blockieren und durch gemeindliche und regionale Planung dauerhaft verhindern.
Von den Antragsunterzeichnern sind mir folgende bekannt:
Bauer Wolf, Dr., Euskirchen
CDU
Blens Heribert, Dr., Köln
CDU
Caesar Cajus J., Kalletal
CDU
Fischer Axel E., Karlsruhe
CDU
Flach Ulrike, Mülheim
FDP
Hintze Peter, Königswinetr
CDU
Hohmann Martin, Neuhof bei Fulda
CDU
Hörter Joachim, Westerburg
CDU
Kampeter Steffen, Minden
CDU
Ost Friedhelm
CDU
Polenz Ruprecht, Münster
CDU
Reichard Christa, Dresden
CDU
Roth Adolf, Gießen
CDU
Schäuble Wolfgang, Dr., Freiburg
CDU
Schauerte Hartmut, Kirchhundem
CDU
Schlee Dietmar, Sigmaringen
CDU
Sehn Marita, Kirchberg
FDP
Spranger Carl-Dieter,
CSU
Stetten Wolfgang von, Künzelsau
CDU
Willsch Klaus-Peter, Hohenstein
CDU
Unsere Position vertreten auch folgende MdB, die den Antrag nicht unterzeichneten:
Dr. Peter Paziorek (CDU), Dr. Christian Ruck (CSU), Hansjürgen Doss (CDU), Wolfgang Börnsen (CDU), Friedrich Merz (CDU)
An alle CDU/CSU-Kollegen des Bundestages (Wahlkreise und Bundestag)
Initiative: Eindämmung der Flut von Windkraftanlagen
Lieber / Liebe,
sicher haben Sie auch Ärger mit den sich häufenden Anträgen für Windkraftanlagen in Gebieten, die wir bei der Verabschiedung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch nicht vorhergesehen haben. Gedacht war an Windkraftanlagen in windreichen Gegenden, wie Norddeutschland, aber sicher nicht in landschaftlich reizvollen Gegenden, die zu den sogenannten windarmen Standorten zählen. Durch das Einspeisungsgesetz der Rot/Grünen Regierung und Festlegung der Vergütung für Windenergiestrom auf 17,8 Pfennig ist aber die Aufstellung dieser Windkraftanlagen auch in den windarmen Gegenden überaus lukrativ geworden und professionelle Bauträger grasen Deutschland nach Tausenden von Standorten ab.
Um einer Ausuferung entgegenzuwirken, haben wir seinerzeit durchgesetzt, dass in Abs. 3 ein Satz 3 eingefügt wurde, der "übersetzt" lautet: "öffentliche Belange stehen dem Bau von Windkrafträdern in der Regel auch dann entgegen, soweit für diese Windkrafträder im Flächennutzungplan oder als Ziele der Raumordnung ein anderer Standort ausgewiesen ist". Das sollte konkret bedeuten, dass in einer Region, einem Kreis, einer Gemeinde Flächen ausgewiesen werden können, um andere Orte damit auszuschließen.
Die Verwaltungsbeamten der Länder und auch Verwaltungsrichter urteilen aber sehr unterschiedlich, wann die Priviligierung durch Entgegenstehen öffentlicher Belange aufgehoben wird. Um das Bauen von Windkrafträdern in ein ordnungsgemäßes Verfahren zu bringen und Wildwuchs zu verhindern, beabsichtige ich eine Gesetzesinitiative, die zur Klarstellung in § 35 Abs. 3 die Sätze 4 und 5 einfügt.
§ 35 Abs. 3 Sätze 4 und 5 könnten wie folgt lauten:
"Bei Vorhaben nach Abs. 1 Nr. 6 können Städte und Gemeinden, wenn die Verwirklichung solcher Vorhaben durch Darstellung im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung an anderen bestimmten Stellen ermöglicht wird, das Einvernehmen für weitere Anlagen verweigern. Als Verweigerungsgründe gelten insbesondere auch, wenn die natürliche Eigenart der Landschaft und Ihr Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- u. Landschaftsbild verunstaltet wird."
Mit diesen beiden Zusatzsätzen wird den Gemeinden und Städten nur die Planungshoheit zurückgegeben, die ihnen seinerzeit durch den Gesetzgeber durch Satz 3 bereits zugedacht war.
Eile tut Not, da im wahrsten Sinne des Wortes Tausende von Anträgen bei den Gemeinden eingereicht wurden und weitere drohen. Ich wäre daher sehr dankbar, wenn Sie diese Initiative unterstützen und wir sie kurzfristig über die Fraktion als Gesetzentwurf einbringen können.
Mit besten Grüßen Gez. Dr. Wolfgang Frhr. v. Stetten, MdB
Email: wolfgang.stetten@bundestag.de
Westfalen-Blatt (Lokalausgabe Minden) vom 13. Februar 2002
Kampeter gegen Windrad-Flut
Steffen Kampeter, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Minden, will mit einer Initiave im Bundestag gegen die baurechntliche Privilegierung und die energierechtliche Subventionierung von Windkraftanlagen vorgehen.
"Wir müssen dringend die Flut von Windkraftanlagen eindämmen", sagt Kampeter, der zunächst auf eine entsprechende Änderung des Baugesetzbuches drängen will. "Windkraftanlagen sind Gewerbebetriebe. Die Kommunen müssen darüber entscheiden, ob und wo Gebiete dafür ausgewiesen werden," so Kampeter. Ohne Bebauungspläne mit Windradstandorten dürfe es künftig keine Räder mehr geben.
Pressemitteilung von Mdb (CDU) Hansjuergen Doss
Rheinhessen. Mit einer Änderung des Baugesetzbuchs will der CDU-Bundestagsabgeordnete Hansjürgen Doss den "Wildwuchs von Windkraftanlagen in landschaftlich reizvollen Gegenden, wie dem rheinhessischen Hügelland, eindämmen." Zusammen mit Fraktionskollegen hat Doss dazu eine parlamentarische Initiative gestartet, die die Änderung des Paragraphen 35 Abs. 3 Baugesetzbuch zum Ziel hat. Mit einer Ergänzung soll Städten und Gemeinden das Recht eingeräumt werden, das für die Erteilung der Baugenehmigung für eine neue Windkraftanlage erforderliche Einvernehmen zu verweigern. Doss: "Mit einem solchen Zusatz wird den Städten und Gemeinden nur die Planungshoheit zurückgegeben, die ihnen der Gesetzgeber ursprünglich zugedacht hatte." Doss betrachtet Windkraftanlagen als Gewerbebetriebe, für die die Notwendigkeit einer baurechtlichen Privilegierung aufgrund des NICHT ERBRACHTEN NACHWEISES EINES ÖKOLOGISCHEN VORTEILS nicht gegeben sei. Doss: "Die Kommunen sollen selbst darüber entscheiden dürfen, ob in ihrer Gemarkung Windräder gebaut und das Landschaftsbild und damit tourisches Grundkapital beschädigt wird."
----- Original Message -----
From: Hanna Thiele
Sent: Sunday, June 09, 2002 7:05 PM
Subject: Wer regiert das Land?
Liebe Mitstreiter,
alle, die sich Hoffnungen auf eine andere Regierungskonstellation nach dem 22. Sept. machen, sollten sehr aufmerksam die Papiere von Frh.von Stetten und das Interview mit Peter Rauen, stellv. Vors. der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, "Neue Energie 6/2002" lesen.
Ein paar Floskeln von "Wettbewerb der Förderung" und ein paar Seufzer zu den Härten, die sich aus der "Privilegierung" ergeben, mehr nicht.
Unterm Strich bleibt:
° Die Privilegierung soll nicht aufgehoben werden!
° Die Windkraft wird nicht in Frage gestellt!
Hat schon jemand jemals etwas gehört von einer Parlamentsdebatte, in der die CDU oder die FDP kritische Fragen gestellt haben dazu, daß es
120 (!) Förderprogramme allein vom Bundeswirtschaftsministerium zu Erneuerbare Energien gibt - der Löwenanteil immer Wind!
Also können Aloys Wobben und andere aus der Provinz Niedersachsen weiter die Republik beherrschen.
Wie das in Niedersachsen funktioniert: ein Beispiel:
Der Landesrechnungshof hatte dem Land empfohlen, sich aus dem DEWI zurückzuziehen und die Förderung einzustellen, was auch geschah, aber nicht geschehen "durfte".
Ein Jahr später - sinnigerweise war das auch ein 14 Juni , (2001) - wurde der Beschluß einstimmig wieder rückgängig gemacht, also mit den Stimmen der gesamten CDU-Opposition.
Der Bürger und Steuerzahler, an den der Landesrechnungshof dachte, kommt gar nicht mehr vor, wird nur noch als Melkkuh geduldet.
Der Bundespräsident kennt ihn auch nicht mehr, rühmt sich seiner Wiederholungstäterschaft als Überreicher des Umweltpreises, seines Beitrages zur Schaffung von einer Millionen Öko-Arbeitsplätzen und seines eigenen Lernerlebnisses, daß Ökologie und Ökonomie kein Widerspruch sein müssen.
Die Öffentlichkeitswirksamkeit eine Beitrages unsererseits zur Diskussionsveranstaltung "Windenergie im Binnenland" mit den Schlüsselfiguren
Walter Hirche MdB, Energiepolitischer Sprecher der FDP und
J.-P. Molly, DEWI
14. Juni in Hannover
könnte vielleicht hilfreich sein.
Mit Grüßen
Hanna Thiele
© 2001 - 2004 Copyright by Heidemarie Müller, letzte Änderung 10.06.2002
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