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Windmühle

Gegenwind Nwb.

Der Widerstand formiert sich
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Viele, viele Emails kursieren z.Zt. zum Thema. Hier einige Auszüge:

Liebe Frau Hanna Thiele in Ronnenberg-Empelde,

ich sehe nach einem Regierungswechsel nach dem 22.9.2002 die Dinge durchaus positiv in unserem Sinne. Das Interview mit Herrn MdB (CDU) Peter Rauen in dem Sprachrohr der Windbranche "Neue Energie" bewerte ich nicht so hoch. Auch nicht, daß die Windkraftbranche publiziert, sie habe nach einem Regierungswechsel keine Sorgen.

Mit meiner folgendem Mitteilung vom 18. Mai 2002 habe ich den Antrag des Herrn MdB Wolfgang Freiherr Professor von Stetten positiv bewertet. Die FDP wird aufgrund des Beschlusses im Bundesparteitag (so auch Landesparteitag Rheinland-Pfalz) die Abschaffung des Zwangskartells EEG zum Wahlkampfthema machen und bei einer Regierungsbeteilung dies noch in diesem Jahr abschaffen. Voraussetzung ist NUR, daß der Regierungswechsel gelingt. Dies zu unterstützen erlaube ich mir anzuregen.

Die im Sande verlaufene Initiative Ihres Landesrechnungshofes empfehle ich Herrn Professor von Arnim in Speyer mitzuteilen. Er kooperiert u. a. mit dem Bund der Steuerzahler.

Mit freundlichen Grüßen Dieter Krämer 10. 6. 2002

Mitteilung von Dieter Krämer am 18. Mai 2002:

Die Gesetzesinitiative des MdB von Stetten (CDU) streicht im § 35 Absatz 3, Satz 3 ff , Baugesetzbuch die Worte "in der Regel" in Bezug auf die nach wie vor privilegierte Entwicklung und Nutzung von Windkraftanlagen. Demnach stehen öffentliche Belange "auch dann", das heißt AUSNAHMSLOS, entgegen, wenn "durch Darstellung im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung und Landesplanung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist".

Dem bisherigen Unterlaufen der Ausschlußwirkung ist damit ein Ende gesetzt.

Die Aussetzungsmöglichkeit für Baugenehmigungen nach § 245 b Baugesetzbuch wird vom 31. Dezember 1998 auf den 31. Dezember 2003 verlegt. Somit kann "auf Antrag der Gemeinde" diese ALLE Bauanträge blockieren und durch gemeindliche und regionale Planung dauerhaft verhindern.

Von den Antragsunterzeichnern sind mir folgende bekannt:

Bauer Wolf, Dr., Euskirchen
CDU

Blens Heribert, Dr., Köln
CDU

Caesar Cajus J., Kalletal
CDU

Fischer Axel E., Karlsruhe
CDU

Flach Ulrike, Mülheim
FDP

Hintze Peter, Königswinetr
CDU

Hohmann Martin, Neuhof bei Fulda
CDU

Hörter Joachim, Westerburg
CDU

Kampeter Steffen, Minden
CDU

Ost Friedhelm
CDU

Polenz Ruprecht, Münster
CDU

Reichard Christa, Dresden
CDU

Roth Adolf, Gießen
CDU

Schäuble Wolfgang, Dr., Freiburg
CDU

Schauerte Hartmut, Kirchhundem
CDU

Schlee Dietmar, Sigmaringen
CDU

Sehn Marita, Kirchberg
FDP

Spranger Carl-Dieter,
CSU

Stetten Wolfgang von, Künzelsau
CDU

Willsch Klaus-Peter, Hohenstein
CDU

Unsere Position vertreten auch folgende MdB, die den Antrag nicht unterzeichneten:

Dr. Peter Paziorek (CDU), Dr. Christian Ruck (CSU), Hansjürgen Doss (CDU), Wolfgang Börnsen (CDU), Friedrich Merz (CDU)
An alle CDU/CSU-Kollegen des Bundestages (Wahlkreise und Bundestag)

Initiative: Eindämmung der Flut von Windkraftanlagen

Lieber / Liebe,

sicher haben Sie auch Ärger mit den sich häufenden Anträgen für Windkraftanlagen in Gebieten, die wir bei der Verabschiedung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch nicht vorhergesehen haben. Gedacht war an Windkraftanlagen in windreichen Gegenden, wie Norddeutschland, aber sicher nicht in landschaftlich reizvollen Gegenden, die zu den sogenannten windarmen Standorten zählen. Durch das Einspeisungsgesetz der Rot/Grünen Regierung und Festlegung der Vergütung für Windenergiestrom auf 17,8 Pfennig ist aber die Aufstellung dieser Windkraftanlagen auch in den windarmen Gegenden überaus lukrativ geworden und professionelle Bauträger grasen Deutschland nach Tausenden von Standorten ab.

Um einer Ausuferung entgegenzuwirken, haben wir seinerzeit durchgesetzt, dass in Abs. 3 ein Satz 3 eingefügt wurde, der "übersetzt" lautet: "öffentliche Belange stehen dem Bau von Windkrafträdern in der Regel auch dann entgegen, soweit für diese Windkrafträder im Flächennutzungplan oder als Ziele der Raumordnung ein anderer Standort ausgewiesen ist". Das sollte konkret bedeuten, dass in einer Region, einem Kreis, einer Gemeinde Flächen ausgewiesen werden können, um andere Orte damit auszuschließen.

Die Verwaltungsbeamten der Länder und auch Verwaltungsrichter urteilen aber sehr unterschiedlich, wann die Priviligierung durch Entgegenstehen öffentlicher Belange aufgehoben wird. Um das Bauen von Windkrafträdern in ein ordnungsgemäßes Verfahren zu bringen und Wildwuchs zu verhindern, beabsichtige ich eine Gesetzesinitiative, die zur Klarstellung in § 35 Abs. 3 die Sätze 4 und 5 einfügt.

§ 35 Abs. 3 Sätze 4 und 5 könnten wie folgt lauten:

"Bei Vorhaben nach Abs. 1 Nr. 6 können Städte und Gemeinden, wenn die Verwirklichung solcher Vorhaben durch Darstellung im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung an anderen bestimmten Stellen ermöglicht wird, das Einvernehmen für weitere Anlagen verweigern. Als Verweigerungsgründe gelten insbesondere auch, wenn die natürliche Eigenart der Landschaft und Ihr Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- u. Landschaftsbild verunstaltet wird."

Mit diesen beiden Zusatzsätzen wird den Gemeinden und Städten nur die Planungshoheit zurückgegeben, die ihnen seinerzeit durch den Gesetzgeber durch Satz 3 bereits zugedacht war.

Eile tut Not, da im wahrsten Sinne des Wortes Tausende von Anträgen bei den Gemeinden eingereicht wurden und weitere drohen. Ich wäre daher sehr dankbar, wenn Sie diese Initiative unterstützen und wir sie kurzfristig über die Fraktion als Gesetzentwurf einbringen können.

Mit besten Grüßen Gez. Dr. Wolfgang Frhr. v. Stetten, MdB

Email: wolfgang.stetten@bundestag.de
Westfalen-Blatt (Lokalausgabe Minden) vom 13. Februar 2002

Kampeter gegen Windrad-Flut

Steffen Kampeter, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Minden, will mit einer Initiave im Bundestag gegen die baurechntliche Privilegierung und die energierechtliche Subventionierung von Windkraftanlagen vorgehen.

"Wir müssen dringend die Flut von Windkraftanlagen eindämmen", sagt Kampeter, der zunächst auf eine entsprechende Änderung des Baugesetzbuches drängen will. "Windkraftanlagen sind Gewerbebetriebe. Die Kommunen müssen darüber entscheiden, ob und wo Gebiete dafür ausgewiesen werden," so Kampeter. Ohne Bebauungspläne mit Windradstandorten dürfe es künftig keine Räder mehr geben.
Pressemitteilung von Mdb (CDU) Hansjuergen Doss

Rheinhessen. Mit einer Änderung des Baugesetzbuchs will der CDU-Bundestagsabgeordnete Hansjürgen Doss den "Wildwuchs von Windkraftanlagen in landschaftlich reizvollen Gegenden, wie dem rheinhessischen Hügelland, eindämmen." Zusammen mit Fraktionskollegen hat Doss dazu eine parlamentarische Initiative gestartet, die die Änderung des Paragraphen 35 Abs. 3 Baugesetzbuch zum Ziel hat. Mit einer Ergänzung soll Städten und Gemeinden das Recht eingeräumt werden, das für die Erteilung der Baugenehmigung für eine neue Windkraftanlage erforderliche Einvernehmen zu verweigern. Doss: "Mit einem solchen Zusatz wird den Städten und Gemeinden nur die Planungshoheit zurückgegeben, die ihnen der Gesetzgeber ursprünglich zugedacht hatte." Doss betrachtet Windkraftanlagen als Gewerbebetriebe, für die die Notwendigkeit einer baurechtlichen Privilegierung aufgrund des NICHT ERBRACHTEN NACHWEISES EINES ÖKOLOGISCHEN VORTEILS nicht gegeben sei. Doss: "Die Kommunen sollen selbst darüber entscheiden dürfen, ob in ihrer Gemarkung Windräder gebaut und das Landschaftsbild und damit tourisches Grundkapital beschädigt wird."
----- Original Message -----
From: Hanna Thiele
Sent: Sunday, June 09, 2002 7:05 PM
Subject: Wer regiert das Land?

Liebe Mitstreiter,

alle, die sich Hoffnungen auf eine andere Regierungskonstellation nach dem 22. Sept. machen, sollten sehr aufmerksam die Papiere von Frh.von Stetten und das Interview mit Peter Rauen, stellv. Vors. der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, "Neue Energie 6/2002" lesen.

Ein paar Floskeln von "Wettbewerb der Förderung" und ein paar Seufzer zu den Härten, die sich aus der "Privilegierung" ergeben, mehr nicht.

Unterm Strich bleibt:

° Die Privilegierung soll nicht aufgehoben werden!
° Die Windkraft wird nicht in Frage gestellt!

Hat schon jemand jemals etwas gehört von einer Parlamentsdebatte, in der die CDU oder die FDP kritische Fragen gestellt haben dazu, daß es 120 (!) Förderprogramme allein vom Bundeswirtschaftsministerium zu Erneuerbare Energien gibt - der Löwenanteil immer Wind!

Also können Aloys Wobben und andere aus der Provinz Niedersachsen weiter die Republik beherrschen.

Wie das in Niedersachsen funktioniert: ein Beispiel:

Der Landesrechnungshof hatte dem Land empfohlen, sich aus dem DEWI zurückzuziehen und die Förderung einzustellen, was auch geschah, aber nicht geschehen "durfte".

Ein Jahr später - sinnigerweise war das auch ein 14 Juni , (2001) - wurde der Beschluß einstimmig wieder rückgängig gemacht, also mit den Stimmen der gesamten CDU-Opposition.

Der Bürger und Steuerzahler, an den der Landesrechnungshof dachte, kommt gar nicht mehr vor, wird nur noch als Melkkuh geduldet.

Der Bundespräsident kennt ihn auch nicht mehr, rühmt sich seiner Wiederholungstäterschaft als Überreicher des Umweltpreises, seines Beitrages zur Schaffung von einer Millionen Öko-Arbeitsplätzen und seines eigenen Lernerlebnisses, daß Ökologie und Ökonomie kein Widerspruch sein müssen.

Die Öffentlichkeitswirksamkeit eine Beitrages unsererseits zur Diskussionsveranstaltung "Windenergie im Binnenland" mit den Schlüsselfiguren

Walter Hirche MdB, Energiepolitischer Sprecher der FDP und
J.-P. Molly, DEWI
14. Juni in Hannover

könnte vielleicht hilfreich sein.

Mit Grüßen
Hanna Thiele

© 2001 - 2004 Copyright by Heidemarie Müller, letzte Änderung 10.06.2002