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Windmühle

Gegenwind Nwb.

Völlig durchgedreht ?

Unter diesem Titel nimmt sich nun auch das Magazin Focus in seiner Ausgabe vom 2. Dezember einer Problematik an, die wir bereits in unseren Nachrichten vom 2. November angeprangert haben. Liest die Focus-Redaktion etwa unsere Webseiten?

Focus bemängelt - ebenso wie wir - zu Recht, daß es keinerlei Sicherheits- und Bauvorschriften für Windkraftanlagen gäbe. Aus falsch verstandenem Ökologie-Denken der verantwortlichen Behörden sind bisher weder Bauvorschriften noch Sicherheitsvorschriften oder Prüfvorschriften in einem Land mit dem höchsten Sicherheitsanspruchsdenken weltweit, dem höchsten Bürokratismus und dem dichtesten Vorschriften-Dschungel erlassen worden. Das, was jeder Häuslebauer zu beachten hat, gilt für den WKA-Aufsteller nicht.

  • Keine Bauvorschriften
  • Keine Bauplanung
  • Keine Bauüberwachung
  • Keine Bauabnahme
  • Keine regelmäßigen Überprüfungen
Jeder Autofahrer muß sein Gefährt regelmäßig dem TÜV vorführen, das Windrad bleibt aber tabu für den Sachverständigen. Dabei ist das Durchdrehen eines Windrades bei Starkwind weitaus katastrophaler. Sachverständige des TÜV und die Ingenieurkammer Niedersachsen seien sich laut Focus einig in der Bewertung, daß fehlende Sicherheitsstandards zu hohen Risiken der zu nahe an Autobahnen und Ortschaften gebauten Windräder führten.

Die nun eilends von den Windkraft-Betreibern demonstrierten Kletterpartien an Rotorblättern wie in Fuhrberg täuschen den Fachmann nicht: Da es keinerlei Vorschriften über Schadensgrenzen und Verschleißgrenzen gibt, liegt es im Ermessen der Betreiber, ob Schäden rechtzeitig repariert werden oder nicht. Wegen der fehlenden Vorschriften kann es natürlich auch keine behördliche Überwachung geben. Im Zweifel wird der Betreiber seine nur mit Subventionen am Rande der Rentabilität arbeitende Anlage also weiterlaufen lassen in der Hoffnung, der nächste Sturm würde vielleicht schwächer sein.

Unsere Mindestforderung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Solange es keine verbindlichen Sicherheitsstandards und Bauvorschriften gibt, ist dies die z.Zt. einzige rechtliche Möglichkeit, zumindest individuelle Festlegungen zu treffen. Dies haben auch schon andere Gemeinden erkannt und sind so verfahren.

Wir wissen natürlich, daß die Durchsetzung von Mindest-Sicherheitsstandards das wirtschaftliche Aus für Windkraftanlagen im windschwachen Binnenland bedeutet. Es sind schon jetzt einige sog. Windparks in Konkurs gegangen. Wir können es uns aber nicht leisten, im bisherigen Maße weiterhin Landschaftsvernichtung und Geldvernichtung zu betreiben.


© 2001 - 2004 Copyright by Heidemarie Müller, letzte Änderung 05.12.2002