Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schicke ich Ihnen die zu Protokoll gegebenen Reden, die gestern zur Windkraftinitiative im Deutschen Bundestag geäußert wurden. Sie sind von MdB (SPD) Wolfgang Spanier aus Herford in NRW, MdB (CDU) Professor Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten aus Künzelsau in Baden-Württemberg, MdB (Grüne) Michaele Hustedt aus Bonn, MdB (FDP) Marita Sehn aus Kirchberg in Rheinland-Pfalz und MdB (PDS) Christine Ostrowski aus Dresden.

Am Schluß finden Sie den auslösenden Antrag des MdB (CDU) Professor Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten.
Das Plenum wurde um kurz vor ein Uhr heute nacht geschlossen und daher wurden die Reden zu Protokoll gegeben und es hat keine Beratung mehr stattgefunden.
Für eine Mitteilung über Ihre eventuelle Reaktion auf diese Reden wäre ich dankbar. Die ökologische Sinnlosigkeit der Windkraftnutzung nimmt die Politik erkennbar nicht zur Kenntnis.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Dieter Krämer

Bundesverband Landschaftsschutz (BLS)

28. Juni 2002

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Zu Protokoll gegebene Reden

zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (Kommunale Rechte bei Windkraftanlagen stärken)

(Tagesordnungspunkt 21)

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Wolfgang Spanier (SPD):

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs hat durchaus einen sachlichen Hintergrund. Ich weiß aus der Erfahrung in meinem Wahlkreis, dass es in vielen Gemeinden durchaus Konflikte gibt, dass es Initiativen gibt gegen die Errichtung von Windkraftanlagen, dass es äußerst problematische Anträge gibt mit Standorten, die zu einer Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung führen. Wir müssen die Probleme der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Dieser Gesetzentwurf ist hierfür aber vollkommen ungeeignet.

Nach dem Regierungswechsel 1998 haben wir eine Wende in der Energiepolitik eingeleitet. Mehr Energieeffizienz und Klimaschutz sind die Hauptziele dieser Energiepolitik. Neben der Vereinbarung zum Atomausstieg, der ökologischen Steuerreform, dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, der Energieeinsparverordnung, den Programmen zur Wohnraummodernisierung und zur CO2-Minderung ist die Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, eine der wichtigsten energiepolitischen Initiativen.

Langfristig ist nur eine Energieversorgung auf der Grundlage erneuerbarer Energien wirklich nachhaltig und zukunftsfähig. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist daher ein zentrales politisches Vorhaben. Überdies ist der Ausbau der erneuerbaren Energien auch beschäftigungspolitisch mittlerweile bedeutsam. Mehr als 100 000 Menschen arbeiten in diesem Bereich.

Wir haben den Beitrag der erneuerbaren Energien zu unserer Stromversorgung in den letzten vier Jahren von 4,6 Prozent auf 7,1 Prozent erhöhen können – ein Zuwachs von mehr als 50 Prozent. Bis zum Jahr 2010 wollen wir die Stromerzeugung aus Wind, Wasser, Biomasse, Geothermie und Solarenergie auf mindestens 12 Prozent erhöhen und weiter ausbauen. Wir unterstützen die Zielvorgabe der Europäischen Union, bis zur Mitte des
21. Jahrhunderts die Hälfte unseres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu speisen.

Deutschland ist "Windweltmeister". Gut ein Drittel der weltweiten Windkraftleistung gewinnt Deutschland. Ende 2001 wurden bei uns 11 440 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 8 754 Megawatt betrieben. Diese lieferten 3 Prozent des deutschen Stromverbrauchs und sparten 10 Millionen Tonnen CO2 ein. Die Anlagen werden immer effizienter und größer. In dieser Legislaturperiode hat sich die Zahl der Anlagen knapp verdoppelt, ihre Leistung hat sich jedoch fast vervierfacht. Im Windenergiesektor sind rund 35 000 Menschen beschäftigt. Mittlerweile sind Windkraftanlagen ein deutscher Markenartikel und Exportschlager.

Zwei gesetzliche Regelungen haben maßgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen. Wir haben 1996 mit den Stimmen aller im Bundestag vertretenen Parteien die Vorschrift zur Privilegierung von Windkraftanlagen im § 35 des Baugesetzbuches beschlossen. Im Jahre 2000 haben wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen und die Festlegung der Vergütung auf 9,1 Cent/kWh.

Die Änderung des Baugesetzbuches von 1996 ermöglicht die Privilegierung von Windkraftanlagen und fordert die Gemeinden im Rahmen der Flächennutzungspläne auf, besondere Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen. Davon haben viele Gemeinden Gebrauch gemacht – in Nordrhein-Westfalen sind es 60 Prozent der Gemeinden mit stark steigender Tendenz. Der vorliegende Gesetzentwurf von einer Gruppe von Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP will nun die Änderung des Baugesetzbuches erreichen, um auf diese Weise den Bau von Windkraftanlagen zu erschweren.

Es ist schon auffällig, dass dieser Antrag weder von der Fraktion der CDU/CSU noch von der Fraktion der FDP unterstützt wird. Er hat auch nicht die Zustimmung der Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der beiden Fraktionen gefunden. Es ist auch deutlich, dass dieser Gesetzentwurf wohl eher den Charakter eines Show-Antrages trägt. Weil natürlich den Antragstellern bewusst ist, dass eine Änderung des Baugesetzbuches nicht nur sorgfältig in den zuständigen Gremien des Bundestages beraten werden muss, sondern genauso sorgfältig in dem zuständigen Gremium des Bundesrates. Das ist allein vom zeitlichen Ablauf her von vornherein unmöglich. Deswegen ist allen Beteiligten klar, dass dieser Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten und beschlossen werden kann.

Der Antrag gibt vor, die Planungshoheit der Kommunen stärken zu wollen. Die Vorschläge sind dafür untauglich. Das geltende Recht gibt den Gemeinden genügend rechtliche Möglichkeiten, die Genehmigung von Windkraftanlagen zu versagen, wenn öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben in jüngster Zeit noch einmal alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen zusammengestellt, die von den Kommunen dabei zu beachten sind. Das gilt zum Beispiel für die TA Lärm, das gilt für andere emissionsrechtliche Schutzbestimmungen, das gilt auch für Umweltverträglichkeitsprüfungen, wenn mehrere Anlagen beantragt werden. Die Gemeinden verfügen also über genügend rechtliche Instrumente, um nicht sinnvolle Windkraftanlagen verhindern zu können. Allerdings ist eine wichtige Voraussetzung die Ausweisung von so genannten Vorranggebieten innerhalb des Flächennutzungsplans.

Besonders problematisch ist der Vorschlag, den § 245 b BauGB zu ändern. Er sieht vor, Anträge über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen bis zum 31. Dezember 2003 zurückzustellen. Ursprünglich war vom Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 1998 eingeräumt worden, um Zeit zu haben für die Vorbereitung von entsprechenden Flächennutzungsplänen. Nach Ablauf der Frist vor über drei Jahren jetzt erneut eine Frist einzuräumen, um laufende Genehmigungsanträge zurückzustellen ist rechtlich nicht vertretbar.

Die Gemeinden hatten seit In-Kraft-Treten der Privilegierung von Windkraftanlagen vor nunmehr fünf Jahren ausreichend Zeit, ihre Flächennutzungspläne auf die neue Rechtslage einzustellen. Wir können nicht willkürlich gesetzliche Änderungen vornehmen. Planungssicherheit ist ein hohes Rechtsgut – gerade auch auf der kommunalen Ebene. Der Antrag ist also in keiner Weise geeignet, die Planungshoheit der Kommunen zu verbessern.

Es ist aber nur allzu offenkundig, dass es den Antragstellern darum auch gar nicht geht. Das eigentliche Ziel ist es, dass Erneuerbare-Energien-Gesetz auszuhöhlen. In den Wahlprogrammen von CDU/CSU und FDP wird deutlich, dass sie dieses Gesetz kippen wollen.

Das ist natürlich auch kein Wunder. Wer die energiepolitische Zukunft auf die Kernenergie setzt, der hat natürlich kein Interesse daran, die erneuerbaren Energien wesentlich auszubauen. Allerdings: Wer den Weg der Kernenergie gehen will, der muss zwei Fragen beantworten. Erstens, wie er sich die Endlagerung vorstellt und zweitens, wie er sich die Genehmigung und den Bau von neuen Kernkraftwerken vorstellt, weil die bestehenden
19 Kernkraftwerke sicherlich in absehbarer Zeit – wenn die dauerhafte Nutzung der Kernenergie denn politisch gewollt ist – erneuert werden müssen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist also aus fachpolitischer Sicht völlig untauglich. Das sehen auch die Fachpolitiker von CDU/CSU und FDP so. Er ist letztlich nicht ernst gemeint, weil den Antragstellern völlig bewusst ist; dass die Änderung des Baugesetzbuches in dieser Legislaturperiode allein schon aus zeitlichen Gründen überhaupt nicht mehr beschlossen werden kann. Und er gibt nur vor, die Planungshoheit der Kommunen erhöhen zu wollen – letztlich geht es um eine energiepolitische Wende rückwärts.

Ich möchte zum Abschluss noch einmal betonen, dass wir die berechtigten Interessen von Anwohnern von Windkraftanlagen ernst nehmen. Wir wollen Belastungen vermeiden. Deshalb ist es sicherlich richtig, in der nächsten Legislaturperiode, wenn wir ohnehin die Novellierung des Baugesetzbuches angehen müssen, auch noch einmal zu überprüfen, wie wir in dem einen oder anderen Punkt möglicherweise Klarstellungen und damit Hilfen für die Gemeinden erreichen können. Eines aber muss klar sein: Über das Baugesetz die Förderung der Windenergien auszuhebeln, dass kann und darf nicht unser politisches Ziel sein.

Sollte es allerdings Lücken geben, die wir schließen müssen, um Windkraftanlagen, die zur Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung führen, leichter und schneller verhindern zu können, dann ist das sicherlich eine sinnvolle Aufgabe im Rahmen der Beratungen zur Novellierung des Baugesetzbuches. Voraussetzung ist eine sorgfältige Beratung im Bundestag und Bundesrat.

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Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU):

Baden-Württemberg hat im Mai 2002 ein Signal gesetzt, indem der Planungsausschuss des Verbandes der Region Stuttgart mit breiter Mehrheit beschlossen hat, die Planung von Windkraftanlagen bis auf weiteres zu stoppen. Für die Schwarzwaldregionen gibt es neue restriktive Richtlinien und andere Regionen in Baden-Württemberg werden folgen. Grund und Ursache war die Flut von Anträgen auf Bau von Tausenden von Windkrafträdern, auch in Baden-Württemberg.

Und hier setzt der Antrag der Gruppe der Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP mit immerhin 80 Mitgliedern des Deutschen Bundestages ein, die sich bereits im März 2002 zusammenfanden, um den Wildwuchs von Windkrafträdern in den schönsten Teilen Deutschlands zu stoppen. Wir wollen erreichen, dass nur mit vernünftiger Planung, unter Abwägung von Grundsätzen entschieden wird, nämlich "die natürlichen Lebensgrundlagen für die zukünftigen Generationen zu erhalten", und das in der Regel bei den entsprechenden Landschaften nicht durch Verschandelung, sondern durch Erhaltung der Unberührtheit der Landschaft.

Auf der einen Seite kann dort, wo der Wind ständig und stark weht, durch Windkrafträder Energie erzeugt werden, die auch sinnvoll in die Netze einspeisbar ist, auf der anderen Seite stehen die so genannten windarmen Gebiete – oft in landschaftlich reizvollen Gegenden, die der Erholungsfunktion der Bevölkerung, dem Gleichgewicht der Natur sowie der Flora und Fauna dienen, die nunmehr auch für Windenergie genutzt werden sollen.

Durch mächtige Befürworter der Windenergie ist eine gigantische Industrie daraus geworden, die sich rühmt, Millionen Tonnen von Stahl zu verbrauchen &8211; zweite Stelle nach der Automobilbranche &8211; und Arbeitsplätze zu schaffen und die den Landschaftsverbrauch und die Einschränkung der Erholungsfunktion sowie die Gefährdung der Tierwelt und der Umwelt als gering einschätzt, gegenüber dem wirtschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Wert von Windkraftanlagen.

Profitstreben ist auch nichts Negatives, wenn andere nicht beeinträchtigt werden. Aber um in den windarmen Gegenden von West-, Mittel- und Süddeutschland Energie zu einigermaßen vernünftigen ökonomischen Bedingungen zu erzeugen, müssen die geplanten Windkraft anlagen zu "Riesenwindkraftanlagen" mutieren, die immer höher und immer größer werden und dadurch wird die Beeinträchtigung der Landschaft unerträglich.

So wird unumwunden von den Herstellern von Windkrafträdern mitgeteilt, dass wenn die Nabenhöhe auf
50 oder 60 Meter beschränkt würde – damit eine Gesamthöhe von 100 Metern erreicht würde – die Erzeugung von Strom aus Windkraft in windarmen Gegenden uninteressant sei. Deswegen sind die meisten neuen Windkraftanlagen mit 100 oder 130 Metern Nabenhöhe, teilweise schon 160 Metern Nabenhöhe und damit Gesamthöhen von 130 bis 200 Metern geplant. Sie sind dadurch zum Teil wesentlich höher als der Kölner Dom &8211; 157 Meter &8211; und das Ulmer Münster &8211; 161 Meter &8211; und werden &8211;nach dem Willen der Hersteller und Betreiber &8211; in Zehntausenden von Exemplaren quer über die Republik verteilt. Hier stimmt etwas nicht und dem wollen wir entgegenarbeiten.

Bei der Verabschiedung der Änderung des § 35 Bundesbaugesetzes wurde die Privilegierung unter anderem von Windkrafträdern aufgenommen, dabei aber deutlich in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die Gemeinden bzw. Planungs- oder Regionalgemeinschaften ermächtigt, Standorte von Windenergieanlagen restriktiv zu steuern, indem in Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen oder auch Regionalplänen geeignete Standorte positiv festgelegt werden. Damit konnten andere Flächen ausgeschlossen werden, eine Ausnahme von der regelmäßigen Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB könnte nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu bejahen sein.

Über die Auslegung dieser regelmäßigen Ausschluss-wirkung gab es die verschiedensten verwaltungsrechtlichen, aber auch juristische Meinungen, die zu den unterschiedlichsten Entscheidungen führten.

In den windarmen Gegenden Mittel- und Süddeutschlands wurden in der Regel keine "geeigneten Standorte" ausgewiesen, weil bis zum Jahre 2000 nur wenige auf die Idee kamen, dort Windkrafträder zu errichten. Zu diesem Zeitpunkt war klar, dass Windkrafträder nur dort geplant werden können, wo der Wind im Durchschnitt sechs Meter pro Sekunde nicht unterschreitet. Erst mit dem neuen Einspeisungsgesetz der rot-grünen Regierung im Jahre 2000 wurden auch diese Standorte, durch besondere langfristige Garantien, lukrativ und die großen norddeutschen Windkraftunternehmen stürzten sich auf die Räume, die noch keine Vorzugszonen ausgewiesen hatten, um dort Windkrafträder aufzustellen. Alleine in Baden-Württemberg liegen, nach einer überschlägigen Schätzung, circa 2000 Anträge vor.

Weil es bei den Entscheidungen, die zum Teil noch nicht rechtskräftig sind, immer wieder um die Frage von Regel und Ausnahme geht, haben die Gesetzesinitiatoren die Änderung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgeschlagen, wonach bei Windkraftanlagen das ,,Regel-Ausnahme-Verhältnis" aufgehoben wird und ausgewiesene Vorranggebiete einen Ausschluss von andern Windkraftanlagen, auch Einzelanlagen, bedeuteten. Diese, vom Gesetzgeber schon 1996 gewollte Stellung der kommunalen Entscheidungsträger, wird dadurch verdeutlicht und klargestellt.

So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im November 2001, bei der Frage von Vorzugs gebieten bereits entschieden:

Gemeinden haben bei dieser Ausweisung keine besondere Pflicht zur Förderung der Windenergie, sie sind auch nicht verpflichtet einen wirtschaftlich optimalen Ertrag der Windenergienutzung sicher zu stellen.

Das bedeutet insbesondere, dass die Gemeinden oder die Kommunalen Entscheidungsträger nicht verpflichtet sind, gigantische Windkrafträder &8211; in der Größenordnung von über 100 bis 200 Metern &8211; zuzulassen weil nur in dieser Höhe wirtschaftlich aus Wind Energie gewonnen werden kann, wenn dadurch Landschaften großflächig in der Eigenart ihrer Schönheit und ihrer Erholungsfunktion beeinträchtigt werden.

Die Beeinträchtigung von Menschen durch Geräusche, Windschatten und die optische, psychische Beeinträchtigung durch sich dauernd drehende Flügel und bei Höhen ab 100 Metern in der Regel notwendige nächtliche Beleuchtung, sind noch viel zu wenig untersucht worden. So urteilen die Gerichte unterschiedlich über Ortsabstandsgrenzen zwischen 300 und 500 Metern. Nach Erkenntnissen von Arbeitsmedizinern müssten diese mindestens auf 1 000 Meter festgelegt werden. Dabei spielt die Hauptwindrichtung insbesondere in bevölkerungsarmen, ländlichen Gebieten eine Rolle, weil es dort keinen Geräuschpegel wie am Rande von Autobahnen, Städten oder Industriegebieten gibt.

Gerade also dort, in den ruhigen und unberührten Gegenden, wollen die Windkraftradbetreiber ihre Anlagen aufbauen, weil sie glauben, dort am wenigsten Rücksicht auf die dort lebenden Menschen und die Abstände zu Gemeinden, Dörfern und Wäldern nehmen zu müssen. Der ökonomische Nutzen für Erbauer und Betreiber liegt in den hohen direkten und indirekten Subventionen, insbesondere in dem hohen garantierten Abnahmepreis, den der Bürger direkt als Verbraucher von Energie bezahlt.

Dabei ist der ökologische Nutzen vom Windstrom höchst umstritten, weil in Deutschland nicht ein einziges Atomkraftwerk, nicht ein einziges Kohlekraftwerk oder sonstiges Energiekraftwerk und nicht ein einziger von den rund 300 000 häßlichen Strommasten abgebaut bzw. stillgelegt oder abgeschaltet werden kann, selbst wenn die utopische Zahl von 50 000 Windkrafträdern &8211; derzeit sind es 11 000 &8211; oder die Träume von Herrn Scheerer mit 166 000 Windkrafträdern wahr werden, denn "der Wind weht wann er will und nicht wenn der Strom gebraucht wird!"

Eine naive Begründung ist, man würde dadurch Atomkraftwerke oder Kohlekraftwerke stilllegen können, weil man ja durch den Verbund mit anderen Ländern notfalls von dort Strom bekomme. Dies ist schon ein Hohn für jeden denkenden Menschen, weil uns zugemutet wird, in Deutschland bei Windstille den billigen Atomstrom aus Frankreich oder sonstwoher zu beziehen. Die politischen Grenzen der Länder sind keine Grenzen der Luft und auch nicht der Atmosphäre.

Der Verbrauch an Land, die Versiegelung oder Schotterung von Zehntausenden von Kilometern Wegen, Hunderttausenden von Kilometern Leitungen, die in den Boden getrieben werden, um den Strom marktgerecht anbieten zu können, die Hunderttausende von Tonnen Eisenbeton, die für die Stabilität von Windkrafträdern, insbesondere "Riesenwindkrafträdern" aufgewendet werden müssen und die Millionen Tonnen von Stahl, die zur Errichtung benötigt werden, werden alle nicht umweltfreundlich erzeugt.

Bei rund 400 Tonnen Stahl pro Anlage – und der Verbrauch wird steigen, je größer die Anlagen werden – sind für die bestehenden 11 000 Anlagen rund 4 Millionen Tonnen Stahl erzeugt und verbraucht worden. Bei weiteren geplanten 50 000 Anlagen wären es bereits 20 Millionen Tonnen Stahl. Hier darf man mit Fug und Recht fragen, ob die Ökobilanz noch stimmt.

Auch die Auswirkung auf den Arbeitsmarkt ist nicht messbar, denn die angeblich 30 000 Arbeitsplätze, die durch Windkraftenergieanlagenbau gesichert werden, sind laut Wirtschaftsministerium eine Mogelpackung. Bei direkten oder indirekten Subvention von 3 Milliarden Euro pro Jahr – laut Wirtschaftsministerium – könnte man ohne weiteres 100 000 Menschen mit 30 000 Euro jährlich beschäftigen, die sich mit anderen sinnvollen öko logischen Energieträgern, wie zum Beispiel Biomasse, Solartechnik, Wasserkraft und Brennstoffzellen beschäftigen. Dänemark, das viel gepriesene Vorreiterland, hat bereits einen Schlussstrich unter Windenergie gezogen. Dort werden praktisch keine neuen Windkraftanlagen mehr gebaut.

Ein sehr emotional ausgetragener Streitpunkt ist auch der Schutz von Tieren, insbesondere Vögeln. Niemand will mehr verantwortlich sein für das Zitat in der "Welt am Sonntag", 10. Februar 2002, in dem festgestellt wird, dass Naturschützer den Tod von bis zu 500 000 Vögeln jährlich bei den vorhandenen 11 000 Windkraftanlagen schätzen, die zu gigantischen Zahlen bei weiteren 50 000 Windkraftanlagen führen würde. Es darf aber auch nicht nur auf die Zahl ankommen, sondern die Sache als solche, dass wir ohne Not, um angeblich die Natur zu schützen, andere auch durch das Grundgesetz geschützte Tiere wie Vögel in großem Umfang gefährden.

Windkraftanlagenerbauer und Betreiber laufen Sturm gegen diese Behauptung und insbesondere die Forderung, Windkrafträder mit Schutzgittern zu versehen. Dies ist natürlich technisch möglich, aber teuer, und deswegen ist der Protest der Interessierten verständlich.

Diesen Streit sollen die Naturschützer und Tierschützer mit den Herstellern und Betreibern von Anlagen austragen, weil es darum in dieser Initiative nicht geht.

Wir wollen erreichen, dass die Kommunen wieder die Planungshoheit zurückgewinnen und gegebenenfalls auch mutig genug sein können, festzustellen, dass in ihrem Gebiet aus verschiedenen, aber natürlich stichhal tigen Gründen, überhaupt keine Windkraftanlagen möglich sind oder sie auf bestimmte Gebiete zu beschränken sind. Dabei ist Ziel unserer Initiative, dass den Kommunen nicht mit der Argumentation der Wirtschaftlichkeit Riesenwindkraftanlagen als "Privilegiertes Muss" auf oktroyiert werden. Es gibt gute und stichhaltige Gründe, insbesondere die Einsehbarkeit auf Höhen oder großen Ebenen, dass die Windkrafträder auf 50 Meter Nabenhöhe beschränkt werden.

Die Kommunen sind nicht verpflichtet, um nochmals das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu zitieren, für die Wirtschaftlichkeit der Windkraftbetreiber zu sorgen.

Um den Kommunen die nötige Planungszeit und Sicherheit zu gewähren, schlagen wir vor § 245 b BauGB insoweit zu ändern, dass Anträge für Windkraftanlagen bis Dezember 2003 zurückgestellt werden können. Bis dahin gibt es sicher auch neue Erkenntnisse über Immissions- und Emissionsbeeinträchtigungen und über die Frage der Gefährlichkeit von Windkraftanlagen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass neben Bränden von Windkraftanlagen, Abknicken durch Sturm Wnd Schleudern von Eisenteilen und Abschleudern von Eisteilen bei Frost eine relativ große Gefährdung für Menschen ausgeht, sodass auch hier größere Abstände zu Straßen und begehbaren Wegen gefordert werden müssen. Völlig unverständlich ist, dass diese Riesenwindkraftanlagen mit 400 bis 600 Tonnen Stahl, in Höhen bis zu 200 Metern, nicht regelmäßig einer TÜV-Prüfung unterworfen sind, wenn sie denn nach dem Willen der Hersteller und Betreiber über Jahrzehnte genutzt werden sollen. Auch hier sollte der Gesetzgeber eingreifen.

Ich selbst hege große Sympathien für Vorschläge aus Reihen der CDU, aber auch insbesondere der FDP aus Nordrhein-Westfalen, die generelle Privilegierung in § 35 Abs. 1 Ziffer b BauGB für Windkraftanlagen abzuschaffen und diese Anlagen einer Einzelprüfung zu unterwerfen. Wir wollen mit der Initiative versuchen, mit einem geringeren Eingriff, vernünftige Zustände in der Bundesrepublik Deutschland herzustellen, sodass der Schritt der Aufhebung der Privilegierung erst dann gegangen werden müsste, wenn weiterhin die Planungshoheit der Gemeinden, in Bezug auf die Windkrafträder, eingeschränkt wird.

Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Windkraftanlagen gehören dorthin, wo der Wind so weht, dass eine Windkraftanlage ohne hohe Subventionen rentabel arbeiten kann. Die so eingesparten Subventionen für ungünstige Standorte, sollten als Zuschüsse für die Erzeugung von Bioenergie, Wärmekraftkopplungsanlagen, Solaranlagen, Wasserenergie und insbesondere die Entwicklung von Brennstoffzellen sinnvoll ausgegeben werden.

Dann könnten wir unserem Ziel, eine Verbesserung der regenerativen Energien, die dann Strom oder Wärme erzeugen, wenn man sie braucht, näher kommen und würden Menschen und Tiere, Landschaft und Umwelt schonen und den größeren Dienst erweisen.

Mit diesen Ausführungen verabschiede ich mich nach zwölfjähriger Zugehörigkeit vom Deutschen Bundestag. Ich war gerne und leidenschaftlich Abgeordneter und bedanke mich für Entmutigung und Ermutigung bei den Kollegen aus verschiedenen Fraktionen. Mein Dank gilt aber insbesondere der Unterstützung durch meine eigenen Mitarbeiter, den Mitarbeitern der Arbeitsgruppen, der Fraktion und des Deutschen Bundestages insgesamt. Ich wünsche den Mitgliedern des 15. Deutschen Bundestages eine glückliche Hand für die Zukunft Deutschlands.

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Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN):

Die Förderung der erneuerbaren Energien ist einer der Erfolge der rot-grünen Bundesregierung. Gerade die Windenergie hat einen sehr großen Anteil daran. Das werden auch Sie mit Ihrer energiepolitisch rückschrittlichen Sichtweise nicht übersehen können.

In Ihrem Antrag verdrehen Sie die Fakten gründlich. Es ging 1995 in der Neufassung des § 35 des Baugesetzbuches nicht um eine grundsätzliche Privilegierung der Windenergie, sondern um die Gleichbehandlung der erneuerbaren Energien mit anderen Elektrizitätsformen. Davor waren fossile und atomare Stromerzeugungsanlagen
privilegiert, umweltfreundliche und emissionsfreie Erneuerbare-Energie-Anlagen jedoch nicht. Dieser widersinnige Umstand wurde damals korrigiert.

Sie machen sich in Ihrem Antrag zum Fürsprecher für die Gemeinden, die angeblich unter den Windkraftanlagen leiden. Dabei lassen Sie aber völlig außer Acht, welche Möglichkeiten vorhanden sind, um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben, ohne dass es vor Ort zu Spannungen kommt. Der wichtigste Grundsatz ist immer gewesen, dass die Gemeinden vor Ort am besten wissen, wo sie Windenergieanlagen aufstellen sollten. Die Grundlage einer Standortentscheidung ist immer die Eignung des Gebietes hinsichtlich des Windes, der Umwelt und der Anwohner. Und genau für diesen Abwägungsprozess bietet der existierende § 35 des Baugesetzbuches eine hervorragende Grundlage. Kommunen können Vorranggebiete ausweisen, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden können. Dadurch gibt es eine Konzentration der Windenergieanlagen auf einen geeigneten Standort. wenn solche Vorranggebiete ausgewiesen sind, können in den übrigen Gebieten Anträge auf Baugenehmigung von Windkraftanlagen mit Verweis auf eben diese Vorranggebiete abgelehnt werden. Es bleibt in der Entscheidung der Kommune, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder nicht. Das ist ein funktionierendes Planungsinstrument, an dem nicht ohne Not herumgepfuscht werden sollte.

Besonders ärgert mich an Ihrem Antrag, dass Sie wieder mit dem altmodischen Argument der "Verspargelung der Landschaft" hausieren gehen. Sie haben sich anscheinend immer noch keine Gedanken darüber gemacht, dass circa 12 000 Windkraftanlagen etwa 250 000 Hochspannungsmasten gegenüberstehen. Eine fortschrittliche Energiepolitik mit dezentraler Energieerzeugung führt auch zu einer Verringerung der Zahl der Hochspannungsmasten. Und außerdem tun Sie so, als wäre die Alternative zur Windenergie die freie unberührte Natur. Das ist falsch. Die Alternative zur Windenergie sind Braunkohletagebaue, die quadratkilometerweise die Landschaft zerstören, sind Atomkraftwerke und Kohlekraftwerke. Das bedeutet nicht nur Flächenverbrauch sondern auch Emissionen und strahlenden Abfall. Dieses Bild sollten Sie sich vor Augen halten, wenn Sie über Windenergie reden.

Wir haben in dieser Legislaturperiode einen beispiellosen Boom der erneuerbaren Energien angestoßen. Mit unserer breit angelegten Förderung von Wind, Sonne, Biomasse, Wasser und Erdwärme haben wir einen breiten Ansatz, der noch viel Entwicklungspotenzial hat. Wir haben mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ein Förderins trument, das Vorbild für die Förderung erneuerbarer Energien auf der ganzen Welt ist. Unsere Förderprogramme wie das Marktanreizprogramm und das 100 000-Dächer-Programm haben ein Vielfaches an Mittelausstattung verglichen mit den Förderprogrammen der alten Bundesregierung. Bis heute sind etwa 120 000 Arbeitsplätze ange sichts der erneuerbaren Energien entstanden.

Auch unsere Bilanz der letzten Wochen kann sich sehen lassen: Wir haben den Deckel für Photovoltalk im Erneuerbare-Energien-Gesetz auf 1 000 MW angehoben. Damit besteht jetzt Planungssicherheit für die Errichtung von Photovoltaikfabriken und damit auch Planungssicherheit für neue Arbeitsplätze. Jetzt sind alle Biotreibstoffe von der Steuer befreit. Mit der neuen Regelung wird die bisherige Steuerbefreiung von Pflanzenölen wie zum Beispiel Biodiesel auf alle biologische Treibstoffe ausgedehnt. Dies betrifft unter anderem Biogas sowie synthetisches Benzin und Diesel aus fester Biomasse, Bioethanol, Biomethanol und Wasserstoff aus Biomasse. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Fördermittel für das Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien für 2003 um 30 Millionen Euro auf 230 Millionen Euro aufzustocken.

Wenn ich mir neben diesen Erfolgsmeldungen Ihren Antrag anschaue, kommt mir noch eine Bürgeranfrage in den Sinn, die ähnlich weit daneben lag. Dort wurde nach dem Einfluss von Windkraftanlagen auf die Erdrotation gefragt.

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Marita Sehn (FDP):

Ein Kampf gegen Windmühlen ist nicht zu gewinnen. Das ist historisch belegt und es gibt in diesem Hohen Hause wohl auch keine Ritter von einer traurigen Gestalt, die einen solchen Kampf aufnehmen wollen.

Es geht nicht um ein Ja oder Nein zur Windenergie, sondern es geht darum, wie der Ausbau der Windenergie natur- und umweltverträglich erfolgen kann. Genau dieses ist das Ziel des vorliegenden Antrages.

Die massive Förderung von Windenergieanlagen hat in vielen Regionen zu regelrechten Mikadolandschaften geführt. Auch im Hunsrück, in der Eifel und in der Region Trier ist die Landschaft mittlerweile gespickt von Windrädern. Die anfängliche Begeisterung für die Windenergie ist längst einer Ernüchterung gewichen. Die Gemeinden und Kommunen sind gespalten in Befürworter und Gegner dieser Form der Energiegewinnung. Der Widerstand gegen den hemmungslosen Ausbau der Windenergie auf Kosten der Natur, auf Kosten der Landschaft und der Menschen wächst. Das EEG hat sich zu einem ökologischen Rohrkrepierer entwickelt.

Die überzogene Förderung der Windenergie führt dazu, dass Betreiber von Windkraftanlagen mittlerweile bereit sind, fast jeden Preis für neue Standorte zu zahlen. Kann es Sinn und Zweck einer nachhaltigen Energiepolitik sein, aus kurzfristigen ökonomischen Überlegungen heraus langfristig die Landschaft und den Naturhaushalt zu zerstören?

Wir reden heute nicht mehr von kleinen Windmühlen, sondern von riesigen Windkraftanlagen mit einer Höhe von über 200 Meter. Damit wird jede Form der Landschaftsplanung ad absurdum geführt. In weiten Teilen Deutschlands ist ein weiterer Ausbau der Windenergie nicht mehr vertretbar. Das ungehemmte Windmühlenwuchern führt zu einem zunehmenden Widerstand und Widerwillen gegen die Windenergie in der Bevölkerung. Er richtet sich gegen die Verschandelung der Landschaft, die Lärmbelästigung und den Schattenwurf. Die Windenergie hat in großem Maße an Akzeptanz und Sympathie verloren.

Unsere Bürgerinnen und Bürger sind nicht gegen die Windenergie, aber sie sind gegen den Wildwuchs und den ungehemmten Landschaftsverbrauch durch immer neue Windkraftanlagen. Wir sollten deshalb alles in unserer Macht Stehende tun, dass der Ausbau der Windenergie natur- und landschaftsverträglich erfolgt.

Die Energiewende hat die rot-grüne Bundesregierung in eine ideologische Sackgasse geführt: auf der einen Seite das Bundesnaturschutzgesetz und die Forderung nach Erhalt und Schutz von Natur und Landschaft um ihrer selbst willen, auf der anderen Seite die Förderung eines ungehemmten Windräderwachstums. Hier hat sich die grün-rote Katze ganz fest in den eigenen Schwanz verbissen.

Windkraftanlagen gehören dorthin, wo sie am wenigsten stören und am meisten nutzen. In diesem Sinne können Off-Shore-Windparks eine interessante Alternative sein. Der vorliegende Antrag weist in die richtige Richtung. Die Planungshoheit muss bei den Kommunen und den örtlichen Planungsbehörden bleiben; denn das heißt im Endeffekt auch mehr Akzeptanz vor Ort. Für die Zukunft der Windenergie ist die gesellschaftliche Akzeptanz von ganz entscheidender Bedeutung. Warum sollen unsere Steuerzahler mit 9,1 Cent pro Kilowattstunde die Zerstörung unserer Kulturlandschaft subventionieren?

Noch ist es an der Zeit, die Weichen in eine Richtung für eine natur- und landschaftsverträgliche Nutzung der Windenergie zu stellen. Eine stärkere Einbindung der Kommunen und Gemeinden und damit der Menschen vor Ort ist erforderlich. Damit gelingt es, mehr Akzeptanz und damit mehr Zukunftssicherheit für die Windenergie zu erreichen. Ich fordere Sie auf: Unterstützen Sie den vorliegenden Antrag und lassen Sie uns den Ausbau der
Windenergie natur-, landschafts- und damit auch bürger verträglich gestalten! Windenergie für Mensch und Natur und nicht auf Kosten von Mensch und Natur – so sollte unsere gemeinsame Forderung lauten.

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Christine Ostrowski (PDS):

25 Abgeordnete der CDU und der FDP wollen das Baugesetzbuch ändern und damit die kommunalen Planungsrechte beim Bau von Windkraftanlagen stärken. Die Kollegen haben diesen Gesetzentwurf eingereicht, weil nach jetzigem Recht Windkraftanlagen privilegiert und erleichtert genehmigungsfähig sind: Wer Windkraftanlagen bauen will, hat einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Spannend ist, dass dieses Privileg aus dem Jahr 1996 stammt, also aus einer Zeit, in der dieselben Abgeordneten in Regierungsverantwortung standen, die dieses Privileg jetzt wieder abschaffen wollen. Aber sei es drum. Mit der Regelung aus 1996 sollte grundsätzlich der Bau von Windkraftanlagen in windreichen Regionen ermöglicht werden. Mittlerweile sind – durch neu eingeführte steuerliche Förderungen – Windparks auch an Standorten errichtet, die ursprünglich nicht angedacht waren.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Entscheidungsfreiheit von Kommunen in Hinblick auf die Standorte von Windkraftanlagen zu sichern und zu stärken. Dabei erkennen die Einreicher die Notwendigkeit der Förderung erneuerbarer Energien an, allerdings nur, solange die Interessen der Gemeinden gewahrt bleiben und negative Faktoren wie Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes, Lärmbelästigung, Schattenwurf und Sonnenreflektion nicht überwiegen bzw. eingedämmt werden.

Ein "Wildwuchs" von Windkraftanlangen soll vermieden werde.

Im Einzelnen geht es um folgende Änderungen:

Erstens. Beim Bauen im Außenbereich, speziell bei Windkraftanlagen, soll neu geregelt werden, dass Windkraftanlagen öffentlichen Belangen nicht nur in der Regel, sondern generell entgegenstehen, wenn im Flächennutzungsplan oder in Raumordnungszielen der Gemeinde bereits eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt oder vorgeschlagen ist.

Zweitens. Bei den Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich, speziell für Windkraftanlagen, soll die Frist für die Gemeinden, eine Entscheidung über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen auszusetzen, von 1998 auf 2003 verlängert werden, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu prüfen, bzw. wenn die Raumordnungsbehörde eine Änderung der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Zielen der Raumordnung zu Windenergieanlagen eingeleitet hat.

Aber andererseits stellt der Deutsche Städtetag in seiner Stellungnahme vom April 2002 fest, dass die planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten für die Gemeinden ausreichen; sie müssten von den Gemeinden nur konsequent angewendet werden. Der Städtetag verweist auf den so genannten Planvorbehalt, mit dem die Gemeinden Vorranggebiete oder Auschlussgebiete für die Windkraftanlagen ausweisen können. Die Gemeinden sollten sich bemühen, ein schlüssiges Planungskonzept zur Ausweisung bzw. Nichtzulässigkeit von Windkraftanlagen rechtzeitig zu erarbeiten, und mit den Nachbargemeinden abzustimmen. Darüber hinaus böten Baunutzungsverordnungen und Bauordnungen der Länder ausreichend Spielraum, über Größe, Höhe und Abstandskriterien von WKA zu bebauten Gebieten zu entscheiden.

Die angestrebte Gesetzesänderung konkretisiert jedoch "in der Rangfolge". Sie stellt richtigerweise die Raumordnung und den Flächennutzungsplan als übergeordnetes Ziel voran, dem auch der Bau von Windkraftanlagen untergeordnet werden soll. Windkraftanlagen werden damit nicht verhindert. Aber der übergreifende Aspekt von Raumordnung und Flächennutzung wird gestärkt.

Raumordnung und Flächennutzungsplan als übergeordnete Ziele wurden und werden, wie die Praxis zeigt, oft genug vergewaltigt, besonders wenn es um Ansiedlungen von Unternehmen, um den Bau von Gewerbeparks und Einkaufszentren, den Bau von Eigenheimsiedlungen geht. Wenn Investoren winken und die Gemeinde glaubt, einen Vorteil im ökonomischen Wettbewerb zu erzielen, werden in der Regel Flächennutzungspläne im Handumdrehen geändert, wird an Raumordnung nicht mehr gedacht.

Dieser reale Zustand hat Sie, die Sie plötzlich auf die übergeordneten raumordnerischen Ziele hinsichtlich des Baus von Windkraftanlagen bestehen, weder in ihrer Regierungszeit besonders beunruhigt, noch beunruhigt es Sie es jetzt.

Mich beunruhigt es aber. So gern ich ihren vernünftig scheinenden Gesetzesänderungen zustimmen möchte, es macht mich stutzig, dass Sie die gleiche Sorge bei anderen großen Bauvorhaben nicht äußern, die Sie haben, wenn Bauvorhaben in die Stadtplanung, die Flächennutzung, die Umwelt und Raumordnung in gleich störendem Maß oder in größer störendem Maße eingreifen als die Windkraftanlagen.

Und so bleibt ein leicht bitterer Beigeschmack. Ob es Ihnen nicht doch nur darum geht, Rot-Grün eins auszuwischen?

Doch es ist ja erst die erste Lesung, wir müssen noch nicht entscheiden. Ich freue mich auf die fachpolitische Diskussion in den Ausschüssen. Da werde ich ja sehen, ob Ihnen die übergeordneten Ziel der Raumordnung und der Flächennutzung wirklich so viel wert sind, wie Sie uns hier mit diesem Gesetzentwurf glauben machen wollen.

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An alle CDU/CSU-Kollegen des Bundestages (Wahlkreise und Bundestag)

Initiative: Eindämmung der Flut von Windkraftanlagen

Lieber Liebe,

sicher haben Sie auch Ärger mit den sich häufenden Anträgen für Windkraftanlagen in Gebieten, die wir bei der Verabschiedung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch nicht vorhergesehen haben. Gedacht war an Windkraftanlagen in windreichen Gegenden, wie Norddeutschland, aber sicher nicht in landschaftlich reizvollen Gegenden, die zu den sogenannten windarmen Standorten zählen. Durch das Einspeisungsgesetz der Rot/Grünen Regierung und Festlegung der Vergütung für Windenergiestrom auf 17,8 Pfennig ist aber die Aufstellung dieser Windkraftanlagen auch in den windarmen Gegenden überaus lukrativ geworden und professionelle Bauträger grasen Deutschland nach Tausenden von Standorten ab.

Um einer Ausuferung entgegenzuwirken, haben wir seinerzeit durchgesetzt, dass in Abs. 3 ein Satz 3 eingefügt wurde, der "übersetzt" lautet: "öffentliche Belange stehen dem Bau von Windkrafträdern in der Regel auch dann entgegen, soweit für diese Windkrafträder im Flächennutzungplan oder als Ziele der Raumordnung ein anderer Standort ausgewiesen ist". Das sollte konkret bedeuten, dass in einer Region, einem Kreis, einer Gemeinde Flächen ausgewiesen werden können, um andere Orte damit auszuschließen.

Die Verwaltungsbeamten der Länder und auch Verwaltungsrichter urteilen aber sehr unterschiedlich, wann die Priviligierung durch Entgegenstehen öffentlicher Belange aufgehoben wird. Um das Bauen von Windkrafträdern in ein ordnungsgemäßes Verfahren zu bringen und Wildwuchs zu verhindern, beabsichtige ich eine Gesetzesinitiative, die zur Klarstellung in § 35 Abs. 3 die Sätze 4 und 5 einfügt.

§ 35 Abs. 3 Sätze 4 und 5 könnten wie folgt lauten:

"Bei Vorhaben nach Abs. 1 Nr. 6 können Städte und Gemeinden, wenn die Verwirklichung solcher Vorhaben durch Darstellung im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung an anderen bestimmten Stellen ermöglicht wird, das Einvernehmen für weitere Anlagen verweigern. Als Verweigerungsgründe gelten insbesondere auch, wenn die natürliche Eigenart der Landschaft und Ihr Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- u. Landschaftsbild verunstaltet

wird."

Mit diesen beiden Zusatzsätzen wird den Gemeinden und Städten nur die Planungshoheit zurückgegeben, die ihnen seinerzeit durch den Gesetzgeber durch Satz 3 bereits zugedacht war.

Eile tut Not, da im wahrsten Sinne des Wortes Tausende von Anträgen bei den Gemeinden eingereicht wurden und weitere drohen. Ich wäre daher sehr dankbar, wenn Sie diese Initiative unterstützen und wir sie kurzfristig über die Fraktion als Gesetzentwurf einbringen können.

Mit besten Grüßen Gez. Dr. Wolfgang Frhr. v. Stetten, MdB

Email: wolfgang.stetten@bundestag.de

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